Guten Morgen erneut,
unser Formular schafft es, bei Fächern mit nur schwach ausreichenden Leistungen (4-) einen zusätzlichen Vermerk zu erzeugen: „Die Leistungen in folgenden Fächern sind nur schwach ausreichend: [Fächerauzählung].“
Darf ich diesen Vermerk direkt über die Standardversetzungswarnung setzen (Nicht ausreichend Leistungen können die Versetzung gefährden.)? Gibt es rechtliche Vorgaben?
Erweiterter Nichtversetzungswarnungsvermerk erlaubt?
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Re: Erweiterter Nichtversetzungswarnungsvermerk erlaubt?
Hallo.
Also sagen wir mal so, in der BASS steht sowas nicht.
Wollen Sie nicht lieber bei solchen Schülern ein Beiblatt mit individuellen Fördertipps drucken?
Dann kommen Sie Ihrer Pflicht auf individuelle Förderung direkt nach.....
Also sagen wir mal so, in der BASS steht sowas nicht.
Wollen Sie nicht lieber bei solchen Schülern ein Beiblatt mit individuellen Fördertipps drucken?
Dann kommen Sie Ihrer Pflicht auf individuelle Förderung direkt nach.....
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
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