Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

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M. Plümper
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Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Beitrag von M. Plümper »

OK, danke für die Info.
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Uli Dierkes
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Re: Neudruck eines FOR-Q Zeugnisses nach bestandener Nachprüfung im neuen Schuljahr

Beitrag von Uli Dierkes »

M. Plümper hat geschrieben: Montag 4. November 2019, 20:07 Siehe dazu §§47,49 SchG.
§17 SchG relativiert das für Gesamtschulen.
Übrigens haben Berufskollegs ähnliche Umstände.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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