Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Mahnbrief für die Klasse 6 Gymnasium.
Im Text steht als Bemerkung: Bemerkung: Im Fall der Nichtversetzung muss XY vorbehaltlich der Entscheidung der
Versetzungskonferenz gemäß § 12 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und die
Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I zu diesem Zeitpunkt in die Klasse 7 der Realschule, der
Hauptschule, der Gesamtschule oder der Sekundarschule übergehen.
Ist das nicht verwirrend für die Eltern, da es ja auch möglich ist die Klasse 6 am Gymnasium zu wiederholen, falls die Eltern das möchten?
Für mich hört sich das so an, als ob XY die Schulform wechseln muss.
Oder verstehe ich das falsch?
Danke
B. Statzner
Mahnbrief Klasse 6 Gymnasium
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: Mahnbrief Klasse 6 Gymnasium
"vorbehaltlich". Das heißt doch, nur wenn die Versetzungskonferenz das entscheidet. Grundsätzlich muss ja auch verlassen werden, die Konferenz kann ja entscheiden, dass wiederholt werden darf.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!