SARS-CoV2-Testbescheinigung

Entwicklung und Austausch neuer Formulare

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WJohannsen
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SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von WJohannsen »

Hallo Forum,

da nach §4a der Testverordnung nun auch SuS (und KuK?) auf Wunsch eine Testbescheinigung ausgestellt werden soll, habe ich die Anlage 2 der Test- und Quarantäneverordnung (https://www.mags.nrw/sites/default/file ... eichen.pdf) mal nachgebaut. (Ob das die ist, die wir auch ausgeben sollen - keine Ahnung...) Zumindest für die SuS kann so eine solche Bescheinigung aus SchILD ausgegeben werden.

Vielleicht hilft es dem einen oder der anderen.
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Bescheinigung CoViD-Test.rtm
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Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
H-Meyer
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von H-Meyer »

Guten Morgen,

vielen Dank für das Erstellen des Formulars. Ich bin begeistert! Das hat mir am Wochenende viel Arbeit erspart.

Viele Grüße
H. Meyer
Hauke Hayen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von Hauke Hayen »

§4 (CoronaTestQuarantäneVO) spricht von "fachkundigem, geschult oder unterwiesenem Personal"
https://www.mags.nrw/sites/default/file ... assung.pdf

Gibt es eine aktuellere Version?
Haben Sie nähere Informationen, in welchem Umfang eine dieser Eigenschaften für "normale" Lehrkräfte zutrifft und somit die Voraussetzungen zur Ausstellung solcher Beschenigungen gegeben sind? Reicht schon eine in der Schule oft vorhabende Ersthelfer-AG samt entsprechend ausgebildeter Lehrkraft?
Natürlich bekommen wir alle die Durchführung der Test organisiert und geregelt, aber bis zu Fachkunde, Schulung oder Unterweisung ist im deutschen Bürokratiedschungel ja oft ein weiterer Weg.
Denn sinnvoll ist das Anliegen der Ausstellung durch die Schule m.E. ja allemal. Wir haben "hausinterne" Dokumentationen, die sich schnell entsprechend abändern ließen.
Viele Grüße, H. Hayen
WJohannsen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von WJohannsen »

Hallo Herr Hayen,

ja, es gibt eine Version vom 22.05.: https://www.mags.nrw/sites/default/file ... rungen.pdf

Hier neu ist der §4a, der die Ausstellung einer Bescheinigung ermöglicht:
In öffentlichen Schulen, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW finden regelmäßige Testungen gemäß den besonderen Bestimmungen der Coronabe-treuungsverordnung statt. Den unter Aufsicht getesteten Personen wird auf Wunsch von der Schule eine schriftliche Bescheinigung über das Ergebnis der Testung ausgestellt. Diese steht einem Testnachweis nach § 2 gleich.
In der Coronabetreuungsverordnung vom 22.05.21 (https://www.mags.nrw/sites/default/file ... rungen.pdf) ist keine Sachkunde der aufsichtsführenden Person gefordert:
Für die Schülerinnen und Schüler finden sie ausschließlich in der Schule unter der Aufsicht schulischen Personals statt.
Dummerweise hat man vergessen (?), für Schulen ein Musterformular bereitzustellen bzw. zu definieren, dass die Anlage 2 auch für uns gültig ist...
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Hauke Hayen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von Hauke Hayen »

Super und danke. Das ist ja dann eindeutig geregelt. Gilt aber erst ab 31.5., wenn alle wieder in den Schulen sind....das wird eine Papierflut geben.... :o
Viele Grüße, H. Hayen
WJohannsen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von WJohannsen »

Zum Glück ist es ja kein "muss", sondern nur ein "auf Wunsch".

Ich könnte mir mit meiner Zeit auch schöners vorstellen, als pro Woche mehrere tausend solcher Bescheinigungen auszustellen... Gut, dass wir nichts anderes zu tun haben. Unterrichten zum Beispiel. Unnötig. ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
WJohannsen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von WJohannsen »

Hauke Hayen hat geschrieben: Montag 24. Mai 2021, 17:38Gilt aber erst ab 31.5.
Und das war es auch schon wieder mit eindeutig - der 31.5. steht nur in der Coronabetreuungsverordnung, in der Coronatestverordnung (bereits gültig) fehlt das Startdatum. Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich..
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Hauke Hayen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von Hauke Hayen »

WJohannsen hat geschrieben: Montag 24. Mai 2021, 17:50
Hauke Hayen hat geschrieben: Montag 24. Mai 2021, 17:38Gilt aber erst ab 31.5.
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich..
:lol: :lol: :lol:
Viele Grüße, H. Hayen
Hauke Hayen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von Hauke Hayen »

Zur Sache: Das Formular sollte Email-fähig sein, dann wäre das tatsächlich evtl. praktikabel umsetzbar.
Viele Grüße, H. Hayen
WJohannsen
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Re: SARS-CoV2-Testbescheinigung

Beitrag von WJohannsen »

Dann müsste noch der jeweilige Schulstempel und eine Unterschriftdigital eingefügt werden - und irgendeine Möglichkeit, die Bescheinigung zu verifizieren? Und schön wäre es noch, das Landeswappen wäre dann im PDF nicht völlig

Ansonsten fehlt nur die Gruppierung nachSchueler.ID? Das habe ich nun eingebaut.

Was mir noch fehlt, ist eine Vorgabe eines sinnvollen Subjects / Mailtextes, das habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Ich habe bislang noch keine Formulare für den Mailversand gemacht, muss ich gestehen. Daher würde ich mich freuen, wenn jemand mit Ahnung das ggf. ergänzen könnte (genug die Klausuren vor mir hergeschoben für heute...).
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Bescheinigung CoViD-Test-Mail.rtm
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Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
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