Blaue Briefe / Mahnung

Entwicklung und Austausch neuer Formulare

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Raffenberg
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von Raffenberg »

Hallo,
ich muss an dieser Stelle auf die Rechtsabteilung des MSB hinweisen, welches explizit darauf hingewiesen hat, dass der Warnprozess keinen Spielraum zulässt und das Warnformular auch nicht abgeändert werden darf. D.h. es sind Defizite zu Mahnen und sonst nichts. Man darf nicht zwischen den Defiziten 5 und 6 verbal unterscheiden. Es sind keine Noten 4- zu Mahnen (die Note gibt es formal in den Stufen 5 bis EF nicht).
Hintergrund ist, dass die Rolle einer Warnung nicht überhöht werden soll. Sie ist lediglich eine benachrichtigung, dass der Notenstand zum Stichtag gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
JensSpeh
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von JensSpeh »

Willkommen im realen Leben! Wie viele Eltern erst durch die Mahnung erfahren, dass etwas im Argen liegt...
Und zu Realschulzeiten gab es immer lange Gesichter, wenn man nicht gemahnt hatte, und plötzlich wegen nicht gemahnter 5en den Schüler doch versetzt hat.
Lediglich eine Benachrichtigung? Das halte ich für eine falsche Wertigkeit. Immerhin wird eine Wiederholung oder ein nicht erreichter Abschluss schon einigen Einfluss auf die Schullaufbahn haben. Ich sehe da ein Weichspülen dieses Mittels für den ansonsten dringend benötigten "Schuss vor den Bug".
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
G.Schulte
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von G.Schulte »

Hallo Jens,

unsere Mittelstufenkoordinatorin ist bezüglich deines Rechtshinweises des MSB (hast du ne Stelle zum Nachlesen?) auch über etwas gestolpert. Es ist also korrekt, dass wenn ein Kind auf 5 vorgewarnt ist, im 2. Halbjahr nicht auf 6 gewarnt werden kann/muss? Im neusten Formular gefährdete Versetzung @Eltern.. wird das zumindest nicht ausgegeben.
In einem älteren Formular genügte es, im zweiten Halbjahr eine 6 einzutragen, damit es explizit ausgegeben wird. Allerdings gibt es ja laut APO nur „nicht ausreichend“.

Danke und Gruß

Gereon
Mit freundlichen Grüßen
G. Schulte
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JensSpeh
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von JensSpeh »

Ich fühle mich mal angesprochen ;-))
Es gab mit der Veröffentlichung des neuen Serienbriefes den Hinweis, dass es keine explizite Warnung auf 6 gibt. Wobei eine 6 in einem Hauptfach schon alleine "tödlich" sein kann...
Allerdings kann man das verstehen, denn wenn man von gefährdeten Abschlüssen spricht, müsste man auch bei einer 4 in einem Hauptfach an der Gesamtschule wegen der Gefährdung der Sek2-Quali mahnen. Das würde das aber ausufern lassen.
Auch das mit der 4- oben war mir neu. Nochmals zu den RS-Zeiten:
es sollte in diesen Fällen vorsichtshalber gemahnt werden, da ansonsten die nicht gemahnten 5en nicht zählen würden...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
D.Jakel
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, erstaunlich ist für mich die Umkehrung (Rechtsauffasssung des MSB?), dass ein zusätzlicher Hinweis auf eine ungenügende Leistung nicht erscheinen darf, wenn angemerkt wird, dass aktuell die Leistungen nicht ausreichend sind. Sollte ein Schüler dann mit einer "6" in Deutsch wegen eines "Formfehlers"versetzt werden, weil ein Hinweis darauf in der Mahnung erfolgt ist? Das kann doch nicht ernsthaft gemeint sein!
Die Prüfungsordnung selbst schreibt außer der "Schriftlichkeit innerhalb der 10-Wochen-Frist" doch gar nicht im Detail vor, wie der Brief aussehen soll. :?
mfG, D.Jakel
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Raffenberg
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von Raffenberg »

Ich weiß, das solche Themen gerne hin und her dirkutiert werden. Deshalb ist der Mahnbrief in enger Abstimmung mit der juristischen Abteilung des MSB entstanden. Hier nochmals die wichtigsten Zusammenfassungen. Ich bitte um Verständnis bitte, wenn ich damit aus der weiteren Diskussion aussteige.

Schulgesetz:
§50 (4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen
APO-S I:
§7 (4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend vom Halbjahreszeugnis nicht mehr ausreichen, gilt § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW. Die Eltern werden spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin schriftlich benachrichtigt. Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind. (VV) Die Schule verwendet den nach Anlage 11 vorgesehenen Vordruck.
APO-GOSt:
§ 9 (7) Die Schule informiert die Eltern gemäß § 50 Abs. 4 SchulG in der Regel zehn Wochen vor der Zeugnisausgabe, wenn die Versetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare Leistungsschwächen gefährdet ist. (VV) Die Kenntnisnahme ist zu bestätigen.
§ 9.7.2 Hat eine Schülerin oder ein Schüler bereits einmal das Ziel der Einführungsphase nicht erreicht und ist die Versetzung erneut gefährdet, enthält die schriftliche Mitteilung auch den Hinweis, dass bei erneuter Nichtversetzung die Schülerin oder der Schüler gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe in Verbindung mit § 50 Abs. 5 SchulG zu diesem Zeitpunkt die gymnasiale Oberstufe verlassen muss. Die Kenntnisnahme ist zu bestätigen.
§ 9.7.3 Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern entfällt die Benachrichtigung gemäß § 50 Abs. 4 SchulG.
Juristen des MSB:
  • 'abweichend von den Noten im letzten Halbjahr' wird nur im 2. Hj. gedruckt
  • im zweiten Halbjahr werden im Mahnbrief nur neue Defizite aufgeführt
  • 'auch' wird gedruckt, wenn im ersten Halbjahr eine mangelhafte Note in einem Epochenfach vergeben wurde
  • 'auch' wird gedruckt, wenn im ersten Halbjahr eine mangelhafte Note in einem Fach vergeben wurde, dessen Notenstand nach wie vor defizitär ist. (Da Schild das nicht weiß, drucken Schild dann immer "auch").
  • der Hinweis auf einen gefährdeten Abschluss wird nur gegeben, wenn in dem Jahrgang ein Abschluss vergeben wird (z.B. Wiederholerin Klasse 9)
  • der Hinweis auf gefährdeten Abschluss wird nur allgemein formuliert und nicht nach Abschluss präzisiert
  • es gibt keine explizite Warnung auf eine ungenügende Leistung, weil sowohl die Note 5 als auch die Note 6 zur Kategorie "nicht ausreichend" gehören und nicht weiter präzisiert oder unterschieden wird.
  • Grundsätzlich soll mit dem Mahnbrief die Möglichkeit bestehen, die Eltern auf jeden gefährdeten Abschluss aufmerksam zu machen. Der Brief informiert genau wie Anlage 11 das vorgibt. Alle anderen Informationen sind Teil von Informationsgesprächen.
  • Hinweise gibt es für Nichterreichen eines Abschlusses/einer Berechtigung, Schulabgang wegen Überschreitung der Höchstverweildauer oder wiederholter Nicht-Versetzung, Schulwechsel insbesondere am Ende der Erprobungsstufe.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
stefan.richter
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von stefan.richter »

Hallo,
wie kann ich die Mahnungen zurücksetzen, wenn ich das Mahndatum schon gesetzt habe (grünes Feld für "bereits gemahnt")? ich muss nachdrucken, komme aber nicht mehr ran!
Vielen Dank!
Stefan
Simon
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von Simon »

Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr zum ersten Mal diesen report benutzt und bin sehr zufrieden, er funktioniert hier super.
Allerdings habe ich eine Frage bzgl. der Unterschriften von Klassen- bzw. Stufenleitung. Ist es möglich, den Titel (Dr.) mit auszugeben?
Bei Zeugnissen kann das ja über die .ini eingestellt werden.

Danke
A. Schüller
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von A. Schüller »

Hallo Herr Richter,

Sie können den Gruppenprozess "Mahnungen drucken" erneut ausführen und die Auswahl "Nur Mahnungen ausgeben, bei denen das Mahndatum noch nicht gesetzt ist" deaktivieren. Wenn Sie hier zusätzlich das Datum entsprechend anpassen, werden nur Mahnungen des aktuellen Halbjahres gedruckt.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
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Raffenberg
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Re: Blaue Briefe / Mahnung

Beitrag von Raffenberg »

stefan.richter hat geschrieben: Dienstag 28. März 2023, 13:39 wie kann ich die Mahnungen zurücksetzen, wenn ich das Mahndatum schon gesetzt habe (grünes Feld für "bereits gemahnt")? ich muss nachdrucken, komme aber nicht mehr ran!
Ergänzend zum Hinweis von Frau Schüller: Sie müssen im Gruppenprozess nur das erste Häkchen entfernen. Das Datum unterhalb dürfen Sie nicht anpassen. Innerhalb des Reports wird zwischen Mahnungen mit Mahndatum aus dem ersten Halbjahr und Mahnungen aus dem zweiten Halbjahr unterschieden und der Text entsprechend gebaut.

Wenn Sie das Mahndatum ändern wollen, so können Sie mit der rechten Maustaste auf das Mahnhäkchen klicken und im Kontextmenü "Mahndatum eingeben" auswählen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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