Abiturformulare 2020?
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Abiturformulare 2020?
Hallo, gibt es evtl. eine angepasste Sammlung von Abiturformularen für diesen Durchgang? Aus der pdf-Datei als Anhang einer Schulmail mit allen aktuellen Formularen geht hervor, dass z.B. das Formular "Niederschrift über die einleitende Beratung bei der mündlichen Prüfung" neu gestaltet sein soll.
Ich weiß allerdings nicht, ob dies das einzige Formular ist, ob ein neues Paket sich überhaupt lohnt.
Danke
Ich weiß allerdings nicht, ob dies das einzige Formular ist, ob ein neues Paket sich überhaupt lohnt.
Danke
Ein Weg liegt vor mir...aber welchen soll ich nehmen?
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Re: Abiturformulare 2020?
Hier ist die aktualisierte Word-Sammlung zu finden:
https://www.standardsicherung.schulmini ... dokumente/
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Re: Abiturformulare 2020?
Hallo Herr Plümper, das habe ich schon vom Kollegen auch bekommen. Wir haben jetzt gesagt, die KuK bekommen die pdf-s, füllen selbst aus, muss jetzt mal so gehen.... Danke.
Ein Weg liegt vor mir...aber welchen soll ich nehmen?
Re: Abiturformulare 2020?
Ich schließe mich der Frage nach neuen Formularen an: Gibt es neue SchILD-Formulare z.B. für den 2. ZAA und die Meldung zu angesetzten Prüfungen, in denen der Bezug auf die verpflichtenden Abweichprüfungen, die ja nicht stattfinden, entfernt wurde?
Noch ist bei uns ein bisschen Zeit, Formulare anzupassen, dann muss es aber nicht jede Schule selbst bewerkstelligen.
Viele Grüße und Dank im Voraus für eine Antwort,
Charlotte Boukes
Noch ist bei uns ein bisschen Zeit, Formulare anzupassen, dann muss es aber nicht jede Schule selbst bewerkstelligen.
Viele Grüße und Dank im Voraus für eine Antwort,
Charlotte Boukes
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Re: Abiturformulare 2020?
Hallo Frau Boukes,
wenn ich die "aktualisierte" APO-GOSt unter https://bass.schul-welt.de/9607.htm betrachte, dann ist dort §36 in zwei Varianten enthalten, eine auslaufende Fassung (aktuelle Fassung) und eine zukünftige Fassung, die für die Schüler gilt, die nächstes Jahr in die Q1 eintreten (also Abitur 2022 nicht Abitur 2021).
Die Sonderregelungen in §48 gelten nur für dieses Schuljahr und heben §36 (in der aktuellen Fassung) nicht auf, sondern verhindern nur das Ansetzen der Prüfung in diesem Schuljahr. Daher bliebe die Spalte in den Formularen einfach leer. Das würde ich als nicht problematisch ansehen.
Sollte die APO nicht erneut angepasst werden, müssten wir nächstes Jahr wieder Abweichungsprüfungen ansetzen. Dann bräuchte man die alten Formulare wieder.
wenn ich die "aktualisierte" APO-GOSt unter https://bass.schul-welt.de/9607.htm betrachte, dann ist dort §36 in zwei Varianten enthalten, eine auslaufende Fassung (aktuelle Fassung) und eine zukünftige Fassung, die für die Schüler gilt, die nächstes Jahr in die Q1 eintreten (also Abitur 2022 nicht Abitur 2021).
Die Sonderregelungen in §48 gelten nur für dieses Schuljahr und heben §36 (in der aktuellen Fassung) nicht auf, sondern verhindern nur das Ansetzen der Prüfung in diesem Schuljahr. Daher bliebe die Spalte in den Formularen einfach leer. Das würde ich als nicht problematisch ansehen.
Sollte die APO nicht erneut angepasst werden, müssten wir nächstes Jahr wieder Abweichungsprüfungen ansetzen. Dann bräuchte man die alten Formulare wieder.
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Re: Abiturformulare 2020?
Das ist doch schon durch, dass die Abweichungsprüfungen nicht mehr stattfinden. Das war für 2021 geplant und wurde Conona-bedingt nun einfach schon vorgezogen. An dieser Stelle können die Formulare also dauerhaft geändert werden.M. Plümper hat geschrieben: ↑Donnerstag 28. Mai 2020, 19:34 Sollte die APO nicht erneut angepasst werden, müssten wir nächstes Jahr wieder Abweichungsprüfungen ansetzen. Dann bräuchte man die alten Formulare wieder.
Ansonsten verwende ich die Formulare der Abitursammlung https://www.svws.nrw.de/system/files/zi ... 2_14_0.zip
und werde bei Bedarf ein paar Dinge ändern, z.B. die berühmten A+ oder A- Kennzeichnungen für Abweichungsprüfungen.
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: Abiturformulare 2020?
Das dachte ich auch, aber da in der APO-GOST aktuell steht, dass die Änderungen ab dem 01.08.2020 für die Schüler gelten soll, die dann erstmalig in die Q-Phase eintreten, wird die Regel erst im Abitur 2022 greifen. Zumindest nach aktuellen Stand.
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Re: Abiturformulare 2020?
Hallo Michael.
Du hast Recht! Ich habe auch schon vom Fachreferat gehört, dass es evtl. nächstes Jahr nochmals Abweichungsprüfungen geben könnte.
Man will allerdings versuchen, ob man das für 2021 nochmals aussetzen kann, damit es kein "hin und her" gibt.
Du hast Recht! Ich habe auch schon vom Fachreferat gehört, dass es evtl. nächstes Jahr nochmals Abweichungsprüfungen geben könnte.
Man will allerdings versuchen, ob man das für 2021 nochmals aussetzen kann, damit es kein "hin und her" gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
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Re: Abiturformulare 2020?
Stimmt, Michael. Aber mir kam Franks Info des Vorziehens auch schon aus behördlichen Kreisen zu Ohren.
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: Abiturformulare 2020?
Hallo.
Wenn ich die Mitteilung des MSB NW v. 03.01.2020 lese
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html
frage ich mich, warum diese Abweichungsprüfungen nicht schon vor Jahren bzw. Jahrzehnten abgeschafft wurden.
Insofern ist es m.E. ausgeschlossen, sie im nächsten Abiturjahrgang wieder "auferstehen" zu lassen.
Zurück zum Thema Abiturformulare:
Ich habe bisher keinen Report dazu gesehen, der nicht weiter genutzt werden könnte: z.B.
- in Ergebnisse_ZAA2... zur Information über den Zwischenstand steht unter Ziff.1 (bei Mündliche Prüfung angesetzt gem. §36(2)) "--" ; *)
- in Liste_mdl_Prf_P1-3 mit den "berühmten A+ oder A- Kennzeichnungen für Abweichungsprüfungen" können diese Angaben als zusätzliche Informationen angesehen werden, da es MAP nicht gibt.
*) Es sei denn, die Schildversion ist überholt.
Wenn ich die Mitteilung des MSB NW v. 03.01.2020 lese
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html
frage ich mich, warum diese Abweichungsprüfungen nicht schon vor Jahren bzw. Jahrzehnten abgeschafft wurden.
Insofern ist es m.E. ausgeschlossen, sie im nächsten Abiturjahrgang wieder "auferstehen" zu lassen.
Zurück zum Thema Abiturformulare:
Ich habe bisher keinen Report dazu gesehen, der nicht weiter genutzt werden könnte: z.B.
- in Ergebnisse_ZAA2... zur Information über den Zwischenstand steht unter Ziff.1 (bei Mündliche Prüfung angesetzt gem. §36(2)) "--" ; *)
- in Liste_mdl_Prf_P1-3 mit den "berühmten A+ oder A- Kennzeichnungen für Abweichungsprüfungen" können diese Angaben als zusätzliche Informationen angesehen werden, da es MAP nicht gibt.
*) Es sei denn, die Schildversion ist überholt.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
Wolfgang Maßmann