Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

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tobias.kemper
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Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

Beitrag von tobias.kemper »

Guten Tag,
in Einzelfällen haben jetzt Schüler bzw. deren Eltern von der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung Gebrauch gemacht. Dazu gibt es in SchILD den Versetzungsvermerk "freiwillig zurück". Für SchILD bzw. die Versetzung der Schule ins nächste Schuljahr ist dieser Vermerk ja auf jeden Fall nötig, damit die Schüler entsprechend hochgeschrieben werden.

Auf dem Zeugnis wird bei Setzen dieses Vermerks allerdings ausgegeben: "... wird nicht in Klasse ... versetzt".

Den Thread "Zeugnisdruck Coronazeiten" (viewtopic.php?f=16&t=1985) habe ich gelesen; dort wird die Ansicht vertreten, dass "nicht versetzt" bei freiwilliger Wiederholung auch richtig sei.

Vom Ergebnis her mag das so stimmen - die Konferenz hat dem Antrag stattgegeben, also geht der Schüler nicht in die Folgeklasse über. Auch wenn man zusätzlich unter Zeugnisart "Jahreszeugnis - freiwilliger Wiederholer" wählt, ändert sich die Datenausgabe nicht.

Die wenigen Wiederholer-Zeugnisse habe ich jetzt so gedruckt - und da die Wiederholung dem Elternwillen entspricht, habe ich eigentlich keine Nachfragen erwartet. Aber jetzt erhalte ich doch eine Nachfrage von Eltern mit der Befähigung zum Richteramt, die die Richtigkeit dieses Vermerks bezweifeln (und einen Vermerk mit ausdrücklicher Nennung des einschlägigen Paragraphen der APO-SI verlangen).

Wenn ich mir die APO-SI § 21 anschaue ("Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen."), würde ich auch zu der Vermutung kommen, dass formal zunächst die Versetzung festgestellt wird und dann dem Antrag auf freiwillige Wiederholung stattgegegeben wird. Sachgerecht wäre dann vielleicht ungefähr folgender Text: "XY ist die Klasse ... versetzt. Die Klassenkonferenz hat dem Antrag auf freiwillige Wiederholung der Klasse ... stattgegeben." (oder: "... wiederholt freiwillig die Klasse ..."). Damit hätte man die einmal erteilte Versetzung auch sichtbar dokumentiert (und nicht nur in SchILD über den Vermerk "freiw. zurück").

Meine Fragen:
1) Verhält sich SchILD bei der Datenausgabe richtig, bei freiw. Wiederholung "nicht vesetzt" auszugeben? Oder müsste SchILD hier eigentlich etwas anderes ausgeben?
2) Verhalte ich mich richtig, hier "freiw. zurück" zu wählen und zu drucken - oder müsste ich "versetzt" wählen und eine weitere Bemerkung manuell ergänzen (um die formal erreichte Versetzung zu dokumentieren)?
3) Oder müsste ich "freiw. zurück" wählen und den vielleicht falschen Nicht-Versetzungsvermerk durch Nutzung des klammheimlich eingeführten neuen Feldes "Bemerkung Versetzung" überschreiben?

Für Hinweise zur juristisch einwandfreien Vorgehensweise besten Dank. Dass zwei Dezernenten statt einer Auskunft hier auf das Forum verwiesen haben sollen, wie unter viewtopic.php?f=16&t=1985 referiert wird, habe ich zur Kenntnis genommen.

Tobias Kemper
W.Maßmann
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Re: Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Kemper.
Für Hinweise zur juristisch einwandfreien Vorgehensweise besten Dank.
Wer soll die in diesem Forum geben?
Dass zwei Dezernenten statt einer Auskunft hier auf das Forum verwiesen haben sollen, ...
wäre (!) an Peinlichkeit kaum zu übertreffen.

Die "Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG Vom 1. Mai 2020" ist zunächst einmal bei der Zeugniserstellung zu berücksichtigen.
… in Einzelfällen haben jetzt Schüler bzw. deren Eltern von der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung Gebrauch gemacht.
Dies sollte m.E. keinen Einfluss auf diesen Zeugnisdruck haben, da solche Entscheidungen ja auch noch in einigen Wochen vorgenommen (bzw. evtl. sogar wieder zurückgenommen) werden können und sowieso erst Auswirkungen für das nächste Schuljahr haben.
Viele Grüße aus O.-E.
Wolfgang Maßmann
tobias.kemper
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Re: Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

Beitrag von tobias.kemper »

Hallo Herr Maßmann,
die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung besteht ja unabhängig von der Änderungsverordnung durch APO-SI § 21 und 44c (Empfehlung einer Wiederholung), so dass sich die Frage, wie in SchILD damit umzugehen ist bzw. welche Formulierung SchILD hier ausgibt, auch sonst schon gestellt haben könnte. Ich hätte die Hoffnung, dass SchILD sich bei Datenausgaben im Zeugnis so verhält, wie es juristisch richtig ist - und auch die Hoffnung, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die auch in der Vergangenheit schon die freiwillige Wiederholung darstellen mussten und wissen, wie man es in SchILD am besten eingibt, um das richtige Ergebnis zu erzielen.
Viele Grüße
Tobias Kemper
JensSpeh
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Re: Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

Beitrag von JensSpeh »

Wir haben in solchen Fällen immer ein Zeugnis mit Versetzungsvermerk erstellt.
Das Eltern eine freiwillige Wiederholung beantragen, haben wir immer davon losgelöst betrachtet.
Auch jetzt wieder ein solcher Fall, dieses Mal sogar Klasse 9. Hier ist die Versetzung erreicht worden. Aus kranheitsbedingten Gründen soll aber wiederholt werden. Wir sind der Meinung, dass, sollte es komplett "blöd" laufen, und die Krankheit wieder "zuschlagen", so hätte der Schüler auf jeden Fall die Chance, am Ende des kommenden Schuljahres in die 10 zu gehen.

Insofern ist die Handhabung durch Schild uns bisher nicht negativ aufgefallen, was sie schildern, lässt mich nun sicher sein, wir haben da keinen Fehler gemacht.
Mein Eindruck ist, dass die Möglichkeit des "freiwillig zurück" entweder geändert wird, oder sogar gestrichen wird, damit mittels einer jetzt möglichen Versetzungsbemerkung dieser Fall wesentlich besser und genauer gehandhabt werden kann.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
tobias.kemper
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Re: Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

Beitrag von tobias.kemper »

Danke für Ihre Nachricht. Im Ergebnis stimme ich Ihnen zu, das erscheint von der Darstellung auf dem Zeugnis logisch.

Wofür ist dann aber der Versetzungsvermerk in Schild "freiw. zurück" gedacht? Wann käme der zum Einsatz? Vielleicht müsste hier programmtechnisch für Klarheit gesorgt werden?
Vielleicht müsste man trennen zwischen der Zeugnisversetzungsbemerkung einerseits, der Kennzeichnung für den Übertrag ins nächste Schuljahr andererseits.

Viele Grüße

Tobias Kemper
tobias.kemper
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Re: Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

Beitrag von tobias.kemper »

Guten Tag,

im Zusammenhang mit der Frage, wie die freiwillige Wiederholung auf dem Versetzungszeugnis zu dokumentieren ist, habe ich mit dem Dez. 48 in Köln Rücksprache genommen. Den von SchILD gesetzten Vermerk "... wird nicht ... versetzt" soll ich manuell ändern in einen Vermerk, der SOWOHL die einmal erreichte Versetzung dokumentiert ALS AUCH die Wiederholung. Es muss also sinngemäß lauten: "... wird in Klasse ... versetzt. Er wiederholt freiwillig die Jgst. ..."

Da die Markierung "freiwillig zurück" für SchILD wichtig ist (Übertragung ins nächste Halbjahr; Statistik: Herkunft der Schüler), müsste wohl SchILD entsprechend angepasst werden bei der Auswahl v on "freiw. Wiederholung" einen differenzierteren Vermerk setzen - oder es müssen immer alle zeugnisdruckenden Kollegen an allen Schulen darauf achten, hier manuell zu ändern - was allerdings nicht funktioniert (dazu frage ich hier: viewtopic.php?f=14&t=1975&p=13054#p13054).

Viele Grüße
Tobias Kemper
M. Plümper
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Re: Versetzungsvermerk "Freiw. zurück" - Druck: "nicht versetzt"

Beitrag von M. Plümper »

Hallo Herr Kemper,

die Anpassungen müssten wenn in den Zeugnisformularen vorgenommen werden. Ich würde aber differenzieren zwischen dem Beschluss der Konferenz (ist versetzt) und der Bewilligung des Antrags der Eltern durch die Konferenz. Letzteren würde ich unter den Zeugnisbemerkungen setzen und nicht unter dem Konferenzbeschluss zur Versetzung.
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