
Viele Schulen, so auch wir, setzen nach dem Druck der Mahnungen nach dem Gruppenprozess NICHT das neue Mahndatum, bzw. klicken nach Druck der Mahnungen im GrPr auf "Abbrechen".
Hintergrund:
1. Mahnungen lassen sich so nochmal nachdrucken (wenn fehlerhaft, ....). Das geht natürlich auch durch Löschen der Mahnung und wieder neu setzen, klar.
2. In der Leistungsdatenansicht bleiben neue Mahnungen rot und sind so von Alt-Mahnungen (grün) schnell zu unterscheiden.
Verfährt man so, sollten auch die Listen entsprechend immer per GrPr gedruckt werden, der erste Haken entscheidet dann, ob in der Liste nur neue oder alle (inkl. der HJ-Warnungen) aufgeführt werden, s. Jens Raffenbergs Beitrag.
Verfährt man wie Frau Dornbach und setzt nach Druck das Mahndatum, ist eben alles grün und der Haken im GrPr ist quasi bedeutungslos. Der GrPr hat dann nur noch die Funktion, alle gemahnten Schüler schnell zu filtern.
Beide Verfahren haben ihr Vor- und Nachteile, die interne Organisationsstruktur entscheidet, welches "besser" ist.