Berechnung FHR nach LK-Wechsel (Attest) nicht möglich?

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HvdB
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Berechnung FHR nach LK-Wechsel (Attest) nicht möglich?

Beitrag von HvdB »

Hallo zusammen!

Ich stolpere gerade über einen Fall in der Q1, der mir Kopfzerbrechen bereitet.

Der Schüler hat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit, den Sport-LK, den er gewählt hatte, zu besuchen. Somit wechselt er zu Beginn des 2ten Halbjahres den LK zu Geschichte (vorher in der Q1.1 als GKS belegt).

Nun kann ich dem Schüler auch fiktiv zig GKs zuweisen, schriftlich, mündlich, AB3, AB4 ... es werden einfach nur 4 GKs gezählt, eine Berechnung des FHR ist nicht möglich. Wenn ich das Fach Sport jedoch wieder in Q1.2 als LK setze, funktioniert die Berechnung wieder einwandfrei.

Frage: Ist ein LK-Wechsel prinzipiell nicht in SchiLD vorgesehen und "zerstört" dieser dadurch die korrekte Berechnung? Oder übersehe ich Schlingel schon wieder etwas, was eigentlich völlig offensichtlich ist??

Besten Dank

Hendryk von der Burg
W.Maßmann
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Re: Berechnung FHR nach LK-Wechsel (Attest) nicht möglich?

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr von der Burg,
versuchen Sie es einmal umgekehrt: ändern Sie in Q1.1. GE auf LK2.
In der sicherlich überholten 9. Auflage Kommentar APO-GOSt von Dobert, Klaesberg steht in den Erläuterungen 11 zu § 19 (a.a.O. S. 141):
"Bei der Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation gemäß § 28 wird der betreffende Grundkurs in Q1.1 als Leistungskurs gewertet, der bisher belegte Leistungskurs in Q1.1 als Grundkurs."
Und dies muss konsequenterweise dann auch für die FHR gelten.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
HvdB
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Re: Berechnung FHR nach LK-Wechsel (Attest) nicht möglich?

Beitrag von HvdB »

Hallo Herr Maßmann!

Ihre Lösung funktioniert in der Tat einwandfrei, eine Berechnung wird entsprechend durchgeführt und SchiLD kommt zu einem Ergebnis. Ich muss gestehen, dass ich mich hier allerdings rechtlich nicht gut genug auskenne und daher nochmals nachfragen muss:

Die Leistungen in den beiden Kursen GE und SP differieren in Q1.1 um einen Notenpunkt (2- und 2). D.h., dass die im LK erbrachte Leistung nicht voll in die Berechnung mit eingebracht werden kann, wenn rückwirkend der LK und GK getauscht werden. Ist dieses Verfahren zur Abschlussberechnung denn rechtens?

Ich bin nicht Leiter der Sek II an unserer Schule, sondern u.a. "nur" für SchiLD zuständig, daher liegen mir eine kommentierte Versionen der APO-GOSt nicht vor. Daher wäre es toll, wenn Sie mir evtl. hierzu auch Auskunft geben könnten. Ansonsten würde ich in der Sache unserer Abteilungsleiterin auch nochmals auf den Zahn fühlen :D

Schönen Abend!

Hendryk von der Burg
W.Maßmann
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Re: Berechnung FHR nach LK-Wechsel (Attest) nicht möglich?

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr von der Burg,
die Formulierung ist m.E. eindeutig.
Von einem Punkte-Austausch ist dabei keine Rede. Es geht um die Leistung im Fach.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
W.Maßmann
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Re: Berechnung FHR nach LK-Wechsel (Attest) nicht möglich?

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr von der Burg,
es war nicht meine Absicht, die Überschrift von § 19 zu verschweigen:
"Rücktritt und Wiederholung".
Inhaltlich ändert sich dadurch m.E. allerdings nichts.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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