Hallo,
wir haben 2 SchülerInnen mit ungenügenden Leistungen, in einem Fall im 4. Abifach, im anderen Fall in einem ZK. Schild errechnet hier die Zulassung nicht (Es wird moniert, dass Kurse mit 0 Punkten als nicht belegte Kurse gewertet werden.) und man kann auch den Kurs mit 0 Punkten nicht markieren, so dass kein (gültiger) Report über die Nicht-Zulassung erstellt werden kann. In diesem heißt es dann, dass die Kurse in Klammern (und das ist bei den Kursen mit 00 Punkten der Fall) nicht in die Zulassungsberechnung einbezogen werden.
Weiß jemand eine Lösung?
Berechnung Abiturzulassung
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- Uli Dierkes
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Re: Berechnung Abiturzulassung
Meine unverbindliche Auffassung:
Wenn der Schüler einen Pflichtkurs nicht belegt hat (= Note 6), muss er wiederholen oder abgehen.
Die Zulassungsbescheinigung entfällt, er bekommt eine briefliche Mitteilung über die Nichtzulassung wegen ungültigem Halbjahr Q2.2.
Bei Abgang wird ein Abgangszeugnis ausgestellt, das sollte mit den Noten von Q2.2 gehen.
Bei Wiederholung ist sofortiger Rückgang in Q1.2 erforderlich, dort wird der Schüler aber bis zum Sommer nicht mehr laufbahnrelevant benotet (Sommer-Zeugnis ist entbehrlich), er geht dann schlicht in Q2 über und absolviert sein Wiederholungsjahr.
Wenn der Schüler einen Pflichtkurs nicht belegt hat (= Note 6), muss er wiederholen oder abgehen.
Die Zulassungsbescheinigung entfällt, er bekommt eine briefliche Mitteilung über die Nichtzulassung wegen ungültigem Halbjahr Q2.2.
Bei Abgang wird ein Abgangszeugnis ausgestellt, das sollte mit den Noten von Q2.2 gehen.
Bei Wiederholung ist sofortiger Rückgang in Q1.2 erforderlich, dort wird der Schüler aber bis zum Sommer nicht mehr laufbahnrelevant benotet (Sommer-Zeugnis ist entbehrlich), er geht dann schlicht in Q2 über und absolviert sein Wiederholungsjahr.
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
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Re: Berechnung Abiturzulassung
Die unverbindliche Auffassung von Herrn Dierkes finden Sie verbindlich in der BASS bestätigt.
Hier: APO-GOSt §28 Abs. 1 Satz 3
https://bass.schul-welt.de/9607.htm
Hier: APO-GOSt §28 Abs. 1 Satz 3
https://bass.schul-welt.de/9607.htm
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- Beiträge: 760
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Re: Berechnung Abiturzulassung
Hallo,
m.E. geht es nicht um die Entscheidung zur Nicht-Zulassung, sondern um die Erstellung eines gültigen Reports.
In der neuesten Report-Sammlung GymOb_Zeugnisse.12-03-2023.27 enthält der Report
Anlage 05b - Ergebnis Erste Konferenz Zentraler Abiturausschuss.rtm in den beiden Funktionen GrundFuerNichtzulassungKurz/Lang
folgende Hinweise:
// Diese Funktion erzeugt eine Begründung für die Nichtzulassung, die in in einem Memo-Feld angezeigt werden kann.
// Eine solche Angabe ist jedoch gemäß aktueller Anlage in der BASS nicht vorgesehen.
Zumindest können mit diesem Report nach manueller Markierung der Kurse auf der Karte Abitur die Halbjahresnoten und die Entscheidung
"NN ist zur Abiturprüfung nicht zugelassen." ausgegeben werden. Der konkrete Grund kann dazu mündlich erfolgen.
m.E. geht es nicht um die Entscheidung zur Nicht-Zulassung, sondern um die Erstellung eines gültigen Reports.
In der neuesten Report-Sammlung GymOb_Zeugnisse.12-03-2023.27 enthält der Report
Anlage 05b - Ergebnis Erste Konferenz Zentraler Abiturausschuss.rtm in den beiden Funktionen GrundFuerNichtzulassungKurz/Lang
folgende Hinweise:
// Diese Funktion erzeugt eine Begründung für die Nichtzulassung, die in in einem Memo-Feld angezeigt werden kann.
// Eine solche Angabe ist jedoch gemäß aktueller Anlage in der BASS nicht vorgesehen.
Zumindest können mit diesem Report nach manueller Markierung der Kurse auf der Karte Abitur die Halbjahresnoten und die Entscheidung
"NN ist zur Abiturprüfung nicht zugelassen." ausgegeben werden. Der konkrete Grund kann dazu mündlich erfolgen.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
Wolfgang Maßmann