Referenzniveau

Alles, was zur Sek2 passt.

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Rolf Teschke
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Registriert: Sonntag 16. Dezember 2018, 17:10
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Referenzniveau

Beitrag von Rolf Teschke »

Hallo,
Schild errechnet für einen Schüler mit den Leistungen wie in Bild1 (s.u.) das Niveau B2. Müsste das Niveau nicht B1/B2 sein (Note 4 am Ende der EF)?
bild1.PNG
bild1.PNG (1.78 KiB) 241 mal betrachtet
bild2.PNG
bild2.PNG (16.21 KiB) 241 mal betrachtet
Ist das ein Fehler oder habe ich etwas übersehen?
A. Schüller
Beiträge: 460
Registriert: Mittwoch 10. Februar 2021, 21:30
Schulform: Gymnasium

Re: Referenzniveau

Beitrag von A. Schüller »

Hallo Herr Teschke,

würden in diesem Fall nicht die 5 Punkte aus der Q1.2 zählen?
2023-03-29_120635.png
2023-03-29_120635.png (45.7 KiB) 211 mal betrachtet
Das wäre dann B2.
2023-03-29_120852.png
2023-03-29_120852.png (7.13 KiB) 211 mal betrachtet
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
GE Schwerte
Beiträge: 1196
Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
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Re: Referenzniveau

Beitrag von GE Schwerte »

"Sofern im Durchschnitt der Schulhalbjahre"...
Der Durchschnitt von 3 (1.Hj) und 5 (2.Hj sind bei mir 4 Punkte, das ist nicht "mindestens ausreichend".
W.Maßmann
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Re: Referenzniveau

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo,
sowohl nach VV 5.3.3 als auch mit der o.a. Tabelle komme ich entweder über EF.1 und EF.2 oder im Falle eines Abgangszeugnisses bzw. einer Laufbahnbescheinigung für Bewerbungen über EF.2 und Q1.1 auf das Niveau B1/B2.
würden in diesem Fall nicht die 5 Punkte aus der Q1.2 zählen?
Dies eine Halbjahr alleine ist m.E. nicht möglich.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
M. Plümper
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Re: Referenzniveau

Beitrag von M. Plümper »

Wichtig ist hier der gesamte Text von 5.3.3:

Die in den Tabellen ausgewiesenen Referenzniveaus sind am Ende der jeweiligen Jahrgangsstufe erreicht, sofern im Durchschnitt der beiden Schulhalbjahre eine mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewertete Leistung vorliegt. Bei vorhandener Abiturleistung wird grundsätzlich die bessere der beiden Leistungen aus dem 2. Halbjahr der Qualifikationsphase 2 (Q2.2) und dem Abitur zugrunde gelegt. Ein Durchschnitt von 4,5 Punkten wird aufgerundet. (Ist in Q2 nicht erfüllt)

Wird ein Referenzniveau am Ende einer Jahrgangsstufe nicht erreicht, so kann bei Erteilung eines Abgangszeugnisses oder Ausstellung einer Bescheinigung über die Schullaufbahn zur Vorlage bei Bewerbungen frühestens nach Ablauf des erstes Halbjahres der laufenden Jahrgangsstufe die Ermittlung des Durchschnitts anhand der Noten des ersten Halbjahres und des vorangegangenen Halbjahres erfolgen und das Referenzniveau der vorangegangenen Jahrgangsstufe vergeben werden, sofern die in Satz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind. Satz 2 gilt entsprechend. (für Q2 nicht erfüllt)

Entspricht eine fremdsprachliche Leistung nicht diesen Anforderungen, so ist das erzielte Referenzniveau auf Grundlage der mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewerteten Leistung (Singular) der nächst niedrigeren Jahrgangsstufe zu ermitteln. Absatz 2 gilt entsprechend.

Ein einmal erreichtes Referenzniveau bleibt erhalten.


Dieser Passus ist auch in der Grafik von Frau Schüller so dargestellt.
W.Maßmann
Fachberater*in
Beiträge: 729
Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 18:37
Schulform: Gymnasium (a.D.)

Re: Referenzniveau

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Plümper,
besten Dank für diese Konkretisierung.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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