Fachfrage zum GeR

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mian
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Fachfrage zum GeR

Beitrag von mian »

Liebe Kolleg:innen,

da hier viele Wissende sind, erhoffe ich mir eine schnelle Einschätzung zu diesem Sachverhalt:
Eine Schülerin mit AHR hatte im Fach Englisch (ab Jahrgang 5) in den Jahrgängen EF 4 und 2 Punkte, in der Q1 4 und 4; in der Q2 dann 5 und 6 Punkte.
Mein Vorgänger hat das Niveau A2/B1 eingetragen. Lasse ich Schild ran, kommt B2/C1 heraus.
Ist der Satz im Runderlass: "Für das Abiturzeugnis wird die Leistung am Ende der Qualifikationsphase zugrunde gelegt." tatsächlich so zu lesen, dass über das Niveau nur die Q2-Noten entscheiden?
--
Mit besten Grüßen
Michael Andres
M. Plümper
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Re: Fachfrage zum GeR

Beitrag von M. Plümper »

In der APO-GOSt unter den VV zu §5 (3) werden sie fündig: https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p5
mian
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Re: Fachfrage zum GeR

Beitrag von mian »

Besten Dank für den Hinweis.

Formal ist es mir jetzt klar, inhaltlich umso weniger. Es ist also wirklich so, dass ich in EF und Q1 die Referenzniveaus nicht erreichen, aber durch entsprechende Punkte in Q2 das höchste Niveau erzielen kann 🤔?
--
Mit besten Grüßen
Michael Andres
GE Schwerte
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Re: Fachfrage zum GeR

Beitrag von GE Schwerte »

Wenn sich doch die Englischkenntnisse in der Q2 so stark verbessert haben,
ist doch auch das höhere Niveau gerechtfertigt.
Aber für die Leistungsberwertung - und damit auch die Refernzniveaus - sind doch
die Fremsprachenkollegen zuständig. ;) Was sagen die dazu?
mian
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Re: Fachfrage zum GeR

Beitrag von mian »

GE Schwerte hat geschrieben: Dienstag 29. November 2022, 17:36 Wenn sich doch die Englischkenntnisse in der Q2 so stark verbessert haben, ist doch auch das höhere Niveau gerechtfertigt.
Vielleicht liegt es an meiner "Winterschlafzeit", aber meine Irritation entsteht daraus, dass die Niveaus mit jedem Jahrgang ansteigen, somit ist eine Progression intendiert, die dadurch ad absurdum geführt wird. Ebenso kann es aber auch sein, dass jemand in der EF/Q1 überragend war, aber in der Q2 "Pech" hatte und dann nicht das höchste Niveau erhält.
GE Schwerte hat geschrieben: Dienstag 29. November 2022, 17:36 Aber für die Leistungsberwertung - und damit auch die Refernzniveaus - sind doch
die Fremsprachenkollegen zuständig. ;) Was sagen die dazu?
In diesem Fall geht es um eine Nachfrage der bereits abgegangenen Schülerin, die ich prüfen musste. Wie geschrieben, hat mein Vorgänger A2/B1 eingetragen, was ich inhaltlich nachvollziehen konnte; allerdings ist B2/C1 formal korrekt.
--
Mit besten Grüßen
Michael Andres
GE Schwerte
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Re: Fachfrage zum GeR

Beitrag von GE Schwerte »

mian hat geschrieben: Dienstag 29. November 2022, 17:53 Vielleicht liegt es an meiner "Winterschlafzeit", aber meine Irritation entsteht daraus, dass die Niveaus mit jedem Jahrgang ansteigen, somit ist eine Progression intendiert, die dadurch ad absurdum geführt wird. Ebenso kann es aber auch sein, dass jemand in der EF/Q1 überragend war, aber in der Q2 "Pech" hatte und dann nicht das höchste Niveau erhält.
a) Es kann doch sein, dass ein Schüler in Jg. 9 oder 10 mal einen Durchhänger hat (Wachstum, Pubertät etc.) und
dann im Abitur trotzdem brilliert. Da ist auch das höhere Niveau gerechtfertigt. Auch wenn die Niveaus eine Progression
durch die Jahrgänge haben, zählt die Leistung am Schluss der Schullaufbahn.

b) Wer in der EF überragend ist, bekommt das Niveau der EF.
Wenn er dann in Q1/Q2 nur noch pennt, verbessert er sich nicht, behält aber das Niveau der EF.

Ich hoffe, das behebt die Irritation. :-)
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