Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Liebe Wissende,
ich benötige eine Erleuchtung: Eine Schülerin verlässt nach der EF die Schule, um die Laufbahn an einem Internat fortzusetzen.
Sie ist nach dem Beschluss der Versetzungskonferenz in die Q1 versetzt. Diesen Hinweis finde ich aber nicht auf dem Abgangszeugnis (nach Anlage 4b), sehr wohl aber auf dem "normalen" Zeugnis nach Anlage 3.
Welches Zeugnis ist das Richtige? (Und warum?)
Besten Dank für Hilfe!
ich benötige eine Erleuchtung: Eine Schülerin verlässt nach der EF die Schule, um die Laufbahn an einem Internat fortzusetzen.
Sie ist nach dem Beschluss der Versetzungskonferenz in die Q1 versetzt. Diesen Hinweis finde ich aber nicht auf dem Abgangszeugnis (nach Anlage 4b), sehr wohl aber auf dem "normalen" Zeugnis nach Anlage 3.
Welches Zeugnis ist das Richtige? (Und warum?)
Besten Dank für Hilfe!
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
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Michael Andres
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Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Sie bewirbt sich mit dem Abgangszeugnis (4b) an einer neuen Schule.
Dort ist ein fachkundiger Oberstufenleiter, der aus dem Zeugnis ersehen wird,
in welchen Jahrgang er sie aufnimmt.
Dort ist ein fachkundiger Oberstufenleiter, der aus dem Zeugnis ersehen wird,
in welchen Jahrgang er sie aufnimmt.
Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Besten Dank für die rasche Antwort!
(Dennoch irritierend, dass diese kleine Info keinen Platz auf dem Abgangszeugnis findet, wäre doch für die aufnehmende Stelle weniger Aufwand.)
(Dennoch irritierend, dass diese kleine Info keinen Platz auf dem Abgangszeugnis findet, wäre doch für die aufnehmende Stelle weniger Aufwand.)
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
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Michael Andres
Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Können Sie diese Info über den Reiter Bemerkung Versetzung dann nicht ergänzen bzw. den kompletten Vermerk plus die Ergänzung dort eintragen?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Guten Tag, den Beschluss würde ich unter "Bemerkungen" setzen, sie erwirbt damit ja auch die Berechtigung, in die Q-Phase zu gehen, die dokumentiert sein muss.
mfG, D.Jakel
Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Beim Abgangszeugnis wird (zumindest bei meinem Versuch) das Feld nicht ausgelesen. Daher werde ich es als Zeugnisbemerkung mit ausgeben (und sei es nur als Dienstleistung für die aufnehmende Stelle).
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
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Michael Andres
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Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Ist das nicht in § 40 VV APO-GOSt recht eindeutig formuliert, wie das in den Bemerkungen aufgenommen werden soll?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Vielleicht bin ich nicht auf dem richtigen Pfad. Mit §40 komme ich nicht weiter.Raffenberg hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Juni 2021, 15:29 Ist das nicht in § 40 VV APO-GOSt recht eindeutig formuliert, wie das in den Bemerkungen aufgenommen werden soll?
Die Schülerin erwirbt ja keinen (zusätzlichen) Abschluss, sondern ist "lediglich" versetzt. Die Frage ist für mich, ob diese Versetzung dokumentiert werden soll(te). "Eigentlich" nicht notwendig, da 1.) keine weitere Berechtigung und 2.) aus den Noten und dem letzten besuchten Jahrgang ersichtlich, aber trotzdem hilfreich.
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
Mit besten Grüßen
Michael Andres
Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Sie muss ein Abgangszeugnis bekommen, weil sie die Schule in der Oberstufe verlässt. Auf dem Abgangszeugnis sind die erreichten Abschlüsse und Berechtigungen in den Bemerkungen zu dokumentieren. Das ist die FOR mit der Berechtigung zum Eintritt in die Qualifikationsphase, ggf. das (kleine) Latinum.
Das steht in den zitierten Paragraphen der APO-GOSt. Welche Frage ist dann noch offen?
Das steht in den zitierten Paragraphen der APO-GOSt. Welche Frage ist dann noch offen?
mfG, D.Jakel
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Re: Schulwechsel nach EF - Versetzungsvermerk?
Es geht um eine Gesamtschule!
Die Schülerin hat FORQ-E nach der Klasse 10 erreicht und dort ein entsprechendes Abschlusszeugnis erhalten.
Nach der EF hat sie nun zusätzlich die Berechtigung zum Besuche der Qualifikationsphase erreicht.
Das kann ein sachkundiger Dritter zwar aus den Noten entnehmen, aber wenn Sie möchten, können Sie dies
als Zeugnisbemerkung dazuschreiben:
"$Vorname$ hat die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe erlangt."