Abgabgszeugnis

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Rolf Teschke
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Abgabgszeugnis

Beitrag von Rolf Teschke »

Hallo,
ein Schüler hat die Abiturprüfung nicht bestanden. Die FHR aus der Q1 liegt vor. Von den weiteren mündlichen Prüfungen im 1.-3. Fach ist er zurückgetreten. Die letzte Note in Q2.2 in Mathe waren 2P. Bei der mündlichen Abiturprüfung in M erreichte er 7P. Gemäß §41 APO-GOSt muss die Q2.2-Note für den Druck des Abgangszeugnisses von 2P in 7P geändert werden. Wie gehe ich am Besten vor? Die Note kann nur im entsprechenden aktuellen Halbjahr geändert werden. Durch das anschließend erforderliche "Holen" der Leistungsdaten wird die komplette Schild-Dokumentation "verfälscht".
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W.Maßmann
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Re: Abgabgszeugnis

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Teschke,
wohin wollen Sie die Noten "holen"?
Wie Sie richtig schreiben: Die Note ist im akt. Halbjahr Q2.2 zu ändern und damit das Abgangszeugnis mit FHR-Anlage zu drucken.
Auf den Karten Abitur und FHR ist nichts zu ändern.
Auf der Karte Individual-Daten I sollte die erfolgte Notenänderung durch eine Bemerkung festgehalten werden.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
Rolf Teschke
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Re: Abgabgszeugnis

Beitrag von Rolf Teschke »

Stimmt. So werde ich es machen. Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
R. Teschke
Hauke Hayen
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Re: Abgabgszeugnis

Beitrag von Hauke Hayen »

In E könnten auch die 3 P durch die 4P der Abiprüfung ersetzt werden.
Viele Grüße, H. Hayen
W.Maßmann
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Re: Abgabgszeugnis

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Hayen,
der erste Gedanke war: ja, stimmt.
Aber der freiwillige Rücktritt von den angesetzten Bestehensprüfungen führt zu APO-GOSt § 23:
"(3) Versäumt ein Prüfling Teile der Prüfung aus einem von ihm zu vertretenden
Grund, so wird dieser Prüfungsteil wie eine ungenügende
Leistung bewertet. Die Entscheidung trifft der Zentrale Abiturausschuss."
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
Hauke Hayen
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Re: Abgabgszeugnis

Beitrag von Hauke Hayen »

Oh. Ich stimme Ihnen in der Lesart zu. Ich hatte diesen Fall bisher nie.
Aber besteht nicht die Möglichkeit, dass die Prüfung wegen des Rücktritts als abgesetzt gewertet werden kann und nicht als Versäumnis? Haben Sie da Rechtsicherheit?
Falls das am FHR-Schnitt überhaupt etwas ändert, das spiele ich kurz vorm Länderspiel auch nicht mehr durch :-)
Viele Grüße, H. Hayen
W.Maßmann
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Re: Abgabgszeugnis

Beitrag von W.Maßmann »

Ich bin kein Jurist, aber m.E. hat der ZAA hier keinen Spielraum.
Es ist aber auch relativ belanglos, da die FHR aus der Q1 kommen muss (3LK-Defizite in Q2).
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
Hauke Hayen
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Re: Abgabgszeugnis

Beitrag von Hauke Hayen »

Ja, ich stimme in beiden Aussagen zu.
Viele Grüße, H. Hayen
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