Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
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Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Hallo!
Folgendes passiert uns als Schule im Aufbau nun zum ersten Mal:
Schüler, die bei uns in der 10 einen Abschluss erworben habe, sind zu einem der BK in unserer Nähe gegangen, sind dort in einem Bildungsgang, der den Schüler am Ende es ermöglicht, die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe zu erwerben.
Vier davon wollen nun zu uns zurück bzw. in die EF und haben sich angemeldet. So weit, so gut.
Nun möchten wir die Schullaufbahn dieser Schüler entsprechend ergänzen. Wenn wir aber beim Schulbesuch bei "Alle bisher besuchten Schulen" das Berufskolleg ergänzen wollen, erscheinen nur die Jahrgänge 01-06 sowie 09 und 10 als Möglichkeit.
Natürlich sind die Bildungsgänge des BK "unergründlich" und vielfältig...was wäre also am besten einzutragen??
Folgendes passiert uns als Schule im Aufbau nun zum ersten Mal:
Schüler, die bei uns in der 10 einen Abschluss erworben habe, sind zu einem der BK in unserer Nähe gegangen, sind dort in einem Bildungsgang, der den Schüler am Ende es ermöglicht, die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe zu erwerben.
Vier davon wollen nun zu uns zurück bzw. in die EF und haben sich angemeldet. So weit, so gut.
Nun möchten wir die Schullaufbahn dieser Schüler entsprechend ergänzen. Wenn wir aber beim Schulbesuch bei "Alle bisher besuchten Schulen" das Berufskolleg ergänzen wollen, erscheinen nur die Jahrgänge 01-06 sowie 09 und 10 als Möglichkeit.
Natürlich sind die Bildungsgänge des BK "unergründlich" und vielfältig...was wäre also am besten einzutragen??
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
- Pfotenhauer
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Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Hallo.
Ein Wechsel vom BK zurück zur GE ist eigentlich nicht zulässig.
Deshalb würde ich das einfach nicht eintragen. Kann man zur Info natürlich machen.
Für die Statistik ist es eh nicht relevant, die Schüler werden nächstes Jahr so behandelt, als wären Sie an der Schule gebllieben...
Ein Wechsel vom BK zurück zur GE ist eigentlich nicht zulässig.
Deshalb würde ich das einfach nicht eintragen. Kann man zur Info natürlich machen.
Für die Statistik ist es eh nicht relevant, die Schüler werden nächstes Jahr so behandelt, als wären Sie an der Schule gebllieben...
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
Frank Pfotenhauer
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Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Wo finde ich das?Ein Wechsel vom BK zurück zur GE ist eigentlich nicht zulässig.
Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Hallo Herr Kalinowski,
würde mich auch interessieren. Wir haben uns damit geholfen, dass wir das BK mit Jahrgang 10 eingetragen haben. Wir sehen das so, dass die Schüler einen Bildungsgang abschließen, der die Oberstufen-Quali als Ergebnis hat, und dieser Abschluss wird in der Klasse 10 erreicht.
würde mich auch interessieren. Wir haben uns damit geholfen, dass wir das BK mit Jahrgang 10 eingetragen haben. Wir sehen das so, dass die Schüler einen Bildungsgang abschließen, der die Oberstufen-Quali als Ergebnis hat, und dieser Abschluss wird in der Klasse 10 erreicht.
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- Uli Dierkes
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- Motto: Nicht verzagen ... fragen
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Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
1.) Der Schulleiter leitet die Schule.
Das beinhaltet die Entscheidung über die Aufnahme von Schülern.
2.) Die Altersgrenze bei Eintritt in die Oberstufe ist nach APO-GOSt zu beachten. Wobei auch das letztlich nur eine soll-Bestimmung ist, von der man (begründet!) abweichen kann.
Das beinhaltet die Entscheidung über die Aufnahme von Schülern.
2.) Die Altersgrenze bei Eintritt in die Oberstufe ist nach APO-GOSt zu beachten. Wobei auch das letztlich nur eine soll-Bestimmung ist, von der man (begründet!) abweichen kann.
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
-
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- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
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Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Da würde mich auch die Quelle interessieren.Pfotenhauer hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Februar 2021, 10:39 Ein Wechsel vom BK zurück zur GE ist eigentlich nicht zulässig.
Wir haben solche Fälle abgelehnt, dann haben sie sich beim Beschwerdebüro des Bürgermeisters (!)
beschwert, nun nehmen wir sie doch auf...
(Die Altersgrenze nach APO-Gost ist noch nicht erreicht.)
In welcher Vorschrift darf ich nachsehen?
- Hildegard Dornbach
- Beiträge: 233
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- Schulform: Gesamtschule
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Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Das würde mich auch interessieren......
Mit freundlichen Grüßen - Hildegard Dornbach
-
- Beiträge: 83
- Registriert: Samstag 5. Januar 2019, 13:47
- Schulform: Gymnasium
Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Guten Tag,
man findet das z.B. im Protokoll der DB Regierungsbezirk Münster ("Recklinghausen" oder "Nottuln"), November 2014, bei der die Schulleitungen, Oberstufenkoordination und Dezernenten anwesend waren.
Dort heißt es:
"Es handelt sich um unterschiedliche Bildungsgänge, daher
- keine gegenseitige Anrechnung der Verweildauer
- Beginn des Bildungsgangs in der Einführungsphase bei Wechsel (kein Quereinstieg möglich)"
Viele Grüße
Meike Klingauf
man findet das z.B. im Protokoll der DB Regierungsbezirk Münster ("Recklinghausen" oder "Nottuln"), November 2014, bei der die Schulleitungen, Oberstufenkoordination und Dezernenten anwesend waren.
Dort heißt es:
"Es handelt sich um unterschiedliche Bildungsgänge, daher
- keine gegenseitige Anrechnung der Verweildauer
- Beginn des Bildungsgangs in der Einführungsphase bei Wechsel (kein Quereinstieg möglich)"
Viele Grüße
Meike Klingauf
- Uli Dierkes
- Beiträge: 1126
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Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Das wurde auch im Bereich der BR Düsseldorf schon seit 2010 ähnlich lautend kommuniziert.
Es handelt sich aber eher um dienstliche Empfehlungen (wer's mag, auch: Anweisungen). Eine eindeutige Formulierung im Schulgesetz oder in Landesverordnungen existiert meines Wissens nicht.
Deshalb gilt - ich wiederhole es gerne immer wieder: Der Schulleiter leitet die Schule und trifft Entscheidungen.
Es handelt sich aber eher um dienstliche Empfehlungen (wer's mag, auch: Anweisungen). Eine eindeutige Formulierung im Schulgesetz oder in Landesverordnungen existiert meines Wissens nicht.
Deshalb gilt - ich wiederhole es gerne immer wieder: Der Schulleiter leitet die Schule und trifft Entscheidungen.
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
- Raffenberg
- Beiträge: 2227
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
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Re: Wechsel vom BK zur SeK II: Eintragung Klasse
Vielleicht hilft das hier:
[attachment=0]Screenshot_20210518_202811_com.microsoft.skydrive.jpg[/attachment]
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Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg