Folgendes Beispiel:
Wir haben SuS, die Aufgrund zu vieler Minderleistungen keinen Realschulabschluss der Klasse 10 und auch keinen Haupzschulabschluss der Klasse 10 erreichen. Da sie aber im vorausgegangenen Schuljahr mit dem Übergang in die Klasse 10 den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (jetzt erster Schulbaschluss) erworben haben ist die Frage welches Zeugnis diese SuS nun erhalten.
Bekommen diese SuS nun ein in diesem Jahr ein Hauptschul-Abschlusszeugnis der Klasse 9 mit den aktuellen Noten, das heißt, auch mit den Minderleistungen darauf?
Oder bekommen sie quasi zwei Zeugniss. Einmal das. mit dem Hauptschulabschluss der Klasse 9 mit den Noten vom letzten Jahr? Denn mit diesen Noten wurde ja der Haupschulabschluss nach Klasse 9 erworben. Und noch ein Abgangszeugnis mit den Noten des aktuellen Schuljahres. Und falls dies so ist muss dann das Versetzungszeugnis vom letzten Jahr wieder eingesammelt und ausgetauscht werden gegen das Abschlusszeugnis der Klasse 9?
Realschule Kein 10er Abschluss - welches Zeugnisformular?
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Re: Realschule Kein 10er Abschluss - welches Zeugnisformular?
Bei uns bekommen solche Schüler ein Abgangszeugnis mit der Bemerkung "NN hat mit Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr xy den Hauptschulabschluss erworben."
Mit freundlichen Grüßen - Hildegard Dornbach
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Re: Realschule Kein 10er Abschluss - welches Zeugnisformular?
Was spricht denn gegen Anlage 23?
Freundliche Grüße
Falko Müller
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Re: Realschule Kein 10er Abschluss - welches Zeugnisformular?
Ich habe die Empfehlung bekommen, in diesem Fall ein Abschluss Zeugnis ESA (HA9) mit den aktuellen Noten zu drucken und dort die Bemerkung zu ergänzen "xy hat den ersten Schulabschluss in Schuljahr 21/22 erworben."
Finde ich eine gute Idee.
Finde ich eine gute Idee.
Re: Realschule Kein 10er Abschluss - welches Zeugnisformular?
Der letzte Beitrag basiert auf unserer Vorgehensweise. Ich rate auf jeden Fall von zwei Zeugnissen ab! Es ist nicht nur mehr Aufwand, sondern bedeutet, dass sozusagen zwei Zeugnisse "zeitgleich" existieren.
Ein Abgangszeugnis würde ich auch vermeiden. Es ist vielleicht nur Kosmetik, aber ein Abschlusszeugnis wirkt immer besser, und verbaut dem Schüler evtl. nicht so viele Möglichkeiten wie ein Abgangszeugnis. Außerdem verfällt ein einmal erworbener Abschluss nicht.
Also tendieren wir immer dazu, den höchsten erworbenen Abschluss zu bescheinigen. Notfalls mit der o.a. Anmerkung.
Ein Abgangszeugnis würde ich auch vermeiden. Es ist vielleicht nur Kosmetik, aber ein Abschlusszeugnis wirkt immer besser, und verbaut dem Schüler evtl. nicht so viele Möglichkeiten wie ein Abgangszeugnis. Außerdem verfällt ein einmal erworbener Abschluss nicht.
Also tendieren wir immer dazu, den höchsten erworbenen Abschluss zu bescheinigen. Notfalls mit der o.a. Anmerkung.
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