Fehlstunden auf Prognosemitteilung erlaubt?

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Hamid Rafiq
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Fehlstunden auf Prognosemitteilung erlaubt?

Beitrag von Hamid Rafiq »

Hallo,
unsere Schule führt keine Fehlstunden auf den Abschlusszeugnissen der Sek I auf. Bisher wurden die Fehlstunden stattdessen auf den Prognosemitteilungen abgebildet. Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Ich habe dazu keine näheren Informationen in der BASS gefunden.

Und wie ist das mit den Zeugnissen von Schüler*innen, die nach dem Jahrgang 10 in unsere gymnasiale Oberstufe gehen? Die bekommen ja streng genommen kein Abschlusszeugnis. Ist es vertretbar, die Fehlstunden auch auf diesen Zeugnissen nicht abzubilden? Aus §49(3) würde ich eher herauslesen, dass das nicht zulässig ist.



Freundliche Grüße
Hamid Rafiq
JensSpeh
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Re: Fehlstunden auf Prognosemitteilung erlaubt?

Beitrag von JensSpeh »

Prognosemitteilung:
Diese macht doch in der 10.2 keinen Sinn, da ja dann das Abschlusszeugnis erstellt wird, und auf diesen sind keine Fehlstunden vorgesehen.
Teilen sie die Mitteilung nur aus, um die Fehlstunden mitzuteilen? Das ist irgendwie unnötige Arbeit, da die Schüler ja niemandem diese Mitteilung vorlegen müssen. Da würde ein Serienbrief ausreichen. Was genau wollen sie also damit bewirken?

Für die Oberstufe melden sich die Schüler doch neu an, denn sie müssen ja nicht in ihre Oberstufe gehen, sondern könnten auch zu einer anderen Schule, ob gymnasiale Oberstufe oder andere Bildungsgänge an einem BK...
Da müssten sie ja schon sehr genau unterscheiden, wer ein "normales" Zeugnis 10.2 bekommen soll, alle anderen, die ihre Schule verlassen, müssten ein Abschlusszeugnis erhalten.
Auf dem "normalen" Zeugnis müssten sie m.E. zudem die Oberstufenqualifikation ausweisen.
Dazu kommt, dass die Schüler bei der Entlassfeier zum Teil ein Abschluss-, zum Teil ein Zeugnis bekommen...

Im ganzen finde sich, das ist alles unnötiger Aufwand und schafft Unterschiede, wo eigentlich sich alle über einen Abschluss freuen sollten.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
GE Schwerte
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Re: Fehlstunden auf Prognosemitteilung erlaubt?

Beitrag von GE Schwerte »

Ich kann Herrn Speh nur unterstützen:

a) Auf Abschlusszeugnisse gehören keine Fehlstunden (Schulgesetz NRW, §49 Abs.2)

b) Es gibt keine Rechtsgrundlage für Fehlstunden auf den Prognosen.

c) Sie wollen am Ende der 10 prognostizieren, was für ein Abschluss am Ende der 10 vergeben wird?
Denken Sie noch mal drüber nach.

d) Ihre Schüler der Gesamtschule erwerben am Ende der 10 einen Abschluss (es stehen 5 zur Auswahl).
Schauen Sie mal in die APO-S1 §30ff. Deswegen bekommen sie ein Abschlusszeugnis.

Einige werden sich dann (mit ihrem Abschlusszeugnis) neu für die Oberstufe anmelden.
Bei Ihnen, bei einem BK oder an einer anderen Schule. Das entscheiden die Schüler, nicht ihre Schule.

Sie sollten sich den Alltag nicht komplizierter machen, als er ohnehin schon ist. Ansonsten gilt
der gute Tip meines Juraprofessors: "Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung ungemein." ;-)
Hamid Rafiq
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Re: Fehlstunden auf Prognosemitteilung erlaubt?

Beitrag von Hamid Rafiq »

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich stimme Ihnen beiden voll und ganz zu. Diese "Regelungen" wurden an meiner Schule aus unerklärlichen Gründen irgendwann vor meiner Zeit eingeführt. Ich suche lediglich nach rechtlichen Vorgaben, mit denen ich das bisherige Vorgehen begründet in Frage stellen kann vor der Schulleitung.

Die Unterscheidung in Abschlusszeugnis und normalem Zeugnis im Jahrgang 10 haben wir bisher auch nicht gemacht. Ich war allerdings kürzlich auf einer SchILD-Fortbildung, auf der ein Moderator dieses Thema besprochen hat, weil er das an seiner Schule so umsetzt.
Auch in diesem Punkt scheinen mir Ihre Argumente hilfreich und schlüssig.

Vielen Dank !
t.rupprecht
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Re: Fehlstunden auf Prognosemitteilung erlaubt?

Beitrag von t.rupprecht »

Apropos Prognosemitteilung (Gesamtschule):
Gehört jetzt nicht zum Thema "Fehlstunden", aber ich wollte wegen folgender Kleinigkeit nicht extra eine neue Diskussion eröffnen.
Im aktuellen Gesamtschul-Zeugnispaket (vom 26.4.23) enthält die Prognosemitteilung zwar schon die neuen Bezeichnungen "ESA" und "EESA", aber wenn die Option "Haken automatisch setzen" aktiviert ist, wird in der Programmierung der entsprechenden beiden Felder noch "HA10" bzw. "HA9" abgefragt, was dazu führt, dass bei "ESA" und "EESA" kein Haken gesetzt wird. Man kann das zwar manuell recht einfach beheben, aber ich dachte mir, ich schreibe es hier einmal als Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rupprecht
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Falko Müller
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Re: Fehlstunden auf Prognosemitteilung erlaubt?

Beitrag von Falko Müller »

In Kürze erfolgt ein Update der Zeugnispakete, in dem die neuen Kürzel funktionieren.
Freundliche Grüße
Falko Müller
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