Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

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Raffenberg
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Raffenberg »

Leider ist Unterricht in der Muttersprache und deren Prüfungen extrem verwirrend, weil sprachlich schlecht voneinander getrennt und "herkunftsprachlich" und "muttersprachlich" bunt gemischt werden. Es gibt nach §5 APO-SI, BASS 13-61 Nr. 1 und BASS 13-61 Nr. 2 folgendes zu Unterscheiden:


Die Schüler
a. Normale Regelschüler, welche die SI von Beginn an besucht haben oder im Verlauf der SI zugezogene Schüler, die in das Sprachenangebot der Schule voll eingegliedert werden können.
b. Zugezogene Schüler, welche die SI nicht von Beginn an besucht haben UND nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten

Das Fach:
1. Muttersprachenunterricht mit Curriculum (z.B. Italienisch)
2. Muttersprachlicher Unterricht ohne Curriculum (z.B. HSU Polnisch) nur für a.
Hier muss man aufpassen, da es auch Sprachen gibt, für die ein Curriculum existiert, die aber auch als HSU angeboten werden, sich also nicht an das Curriculum halten. Diese Sprachen können also als 1. oder 2. angeboten werden.

Die Belegung innerhalb der Sprachenfolge
i. keine Belegung
ii. als 1. Fremdsprache
iii. anstelle 2./3. Fremdsprache mit Zustimmung der Schulaufsicht
iv. zusätzlich zu 2./3. Fremdsprache mit Zustimmung der Schulaufsicht

Die Prüfungen
A. HSU-Prüfung als Abschlussprüfung nach Teilnahme an HSU-Unterricht
B. Prüfung als Nachweis einer 1. Fremdsprache
C. Prüfung als Nachweis einer 2./3. Fremdsprache

Schüler a. können an dem Fach 1. teilnehmen, um die Belegung iii (anstelle einer 2./3. FS) zu erfüllen. Das Fach wird anstelle des ursprünglichen Sprachenfachs auf dem Zeugnis als Sprache ausgewiesen. Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "... außerhalb des Regulären Fachunterrichts".

Schüler a können an dem Fach 1. teilnehmen, um die Belegung iv (zusätzlich zur 2./3. FS, quasi als 3./4. FS) zu erfüllen. Das Fach wird zusätzlich zum 2. / 3. Sprachenfach auf dem Zeugnis als Sprache ausgewiesen und kann bei der Vergabe der Abschlüsse die Note einer anderen Sprache ausgleichen (Note 2 gegen 5). Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "... außerhalb des Regulären Fachunterrichts".

Schüler a können an dem Fach 2. (HSU Unterricht, kein Curriculum) teilnehmen, ohne damit eine Belegungsverpflichtung zu erfüllen (i). Das Fach wird auf dem Zeugnis als Bemerkung aufgenommen (hier gibt es einen Widerspruch zwischen APO-SI und BASS 13-61 Nr. 2). Der Bemerkungstext steht in der BASS. Ich nehme in solch einen Fall immer den präziseren Erlass.
Die Schüler müssen am Ende der SI eine Prüfung A. auf der Höhe eines HSA9, HSA10 oder MSA ablegen. Im Zeugnis wird diese Prüfungsnote als Sprachenfach wie 1. ausgewiesen. Das Prüfungsergebnis kann bei der Vergabe der Abschlüsse die Note einer anderen Sprache ausgleichen (Note 2 gegen 5), sofern die Prüfungshöhe mit dem Abschluss passt. Es gibt in Schild für diese Fächer ASD-Fächer "Unterricht in einer Herkunftsprache". Zusätzlich muss eine Bemerkung aufgenommen werden "Die Note im Fach beruht auf..."

Schüler b. dürfen nicht am Fach 2 (HSU) teilnehmen. Sie dürfen auch nicht vollständig in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden (BASS 13-61 Nr. 1). Sie können aber an Muttersprachenunterricht nach 1. (mit Curriculum) teilnehmen. Beispiel fehlendes Englisch: Bei diesen Schülern fehlt das Fach Englisch auf allen Zeugnissen, da sie dort nicht eingegliedert werden konnten (ii: 1. FS). Die Schüler nehmen aber am Englischunterricht teil (Sonderregelung für Englisch) und bekommen diese Teilnahme unter Bemerkungen ausgewiesen. Die Schüler legen eine Sprachenprüfung in der Muttersprache ab. Von der Prüfung kann abgesehen werden, wenn das muttersprachliche Referenzniveau nach GeR nachgewiesen werden kann. Anstatt Englisch wird auf dem Abschlusszeugnis die Muttersprache ausgegeben. In Schild wird das ASD-Kürzel "Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache ..." verwendet.
Das gleiche Beispiel kann man mit einer Wahlpflichtsprache ausführen (iii), was für den Besuch der Oberstufe wichtig sein könnte. (Beispiel fehlendes Französisch am Gymnasium). Einziger Unterschied ist, dass die Schüler in diesem Fall nicht am normalen Sprachenunterricht teilnehmen dürfen und die Teilnahme auch nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen wird.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Die Schulaufsicht ist natürlich immer ein guter Ratgeber.
Zuletzt geändert von Raffenberg am Donnerstag 10. Juni 2021, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
JensSpeh
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von JensSpeh »

Hallo Herr Raffenberg,

das ist eine tolle Zusammenstellung! Da sieht man einiges klarer.
Im letzten Absatz gehen Sie aber nicht weiter auf die Prüfungen B. und C. ein.
Hier stolpere ich darüber, dass die Schüler b. ja nicht in das Sprachenangebot der Schule integriert werden konnten.
Das heißt doch, sie konnten weder an Englisch als 1. FS Hier zumindest nicht benotbar), noch an einer anderen FS als 2.FS teilnehmen.
Natürlich ist es dann logisch, dass ihre Muttersprache wenigstens als ii. angesehen wird.

Was mich stutzig macht, wie soll ein Beispiel aussehen, dass die Muttersprache mit der Prüfung C. bestätigt wird? Haben Sie da eins?
Oder wäre das der Fall, wenn der Schüler zwei andere Sprachen beherrscht, weil diese z.B. in seinem Land beide anerkannt werden?
Z.B. Italienisch und Rätoromanisch in bestimmten Kantonen in der Schweiz...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Kurosinski
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Kurosinski »

JensSpeh hat geschrieben: Donnerstag 10. Juni 2021, 06:57 Wo in den Tiefen der Bass?
Denn eine letzte Auskunft von seiten einer Behörde (welche habe ich gerade nicht zur Hand), war, das geht nicht.
Hallo Herr Speh,

Zunächst erstmal vielen Dank an die (teilweise auch komplizierte) umfangreiche Erläuterung von Herrn Raffenberg.
Sehr kompakt und gut zusammengefasst.

Wenn ich ihre Frage richtig deute bzw meine Antwort von gestern Abend ergänze, dann geht es weiterhin um Schüler, die erst später (in der sek I) in die Schule gekommen sind:
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... fCxT6TBbM9

Hier steht:
11. Ergänzende Bestimmung

11.1 Sofern in der aufnehmenden Schule ein entsprechendes Sprachenangebot besteht, können – ergänzend zu der in Nr. 1.1 ge-nannten Schülergruppe – sich auch solche Schülerinnen und
Schüler einer Sprachprüfung unterziehen, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und in der Sekundar-stufe I an einem den Regelunterricht ergänzenden Unterricht in der Amtssprache des Herkunftslandes teilgenommen haben.
11.2 Sie können diese Sprache bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote als fortgeführte Fremdsprache belegen.
11.3 Die Anspruchshöhe der Sprachprüfung ist auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) abzustellen. Die in der Sprachprüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen.
11.4 Über das Prüfungsergebnis wird eine Bescheinigung nach dem
Muster der Anlage 2 ausgestellt.

(Fortführung der Sprache in der Oberstufe)

Der "normale" HSU Schüler (der seit der Grundschule am HSU teilnimmt) kann weiterhin nur Englisch (2 statt 5) ausgleichen - es sei denn, seine HSU Sprache wird in Rahmen der ersten/zweiten Fremdsprache curricular unterrichtet (in der Regel also Französisch oder Spanisch).
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Raffenberg
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Raffenberg »

Hallo Herr Speh,
die Prüfungen in B sind an allen Schulformen relevant. Die Prüfungen in C eher nur an Gymnasien, wo die SuS ja in der SI eine zweite FS belegen müssen.

Ich mach mal ein praktisches Beispiel. In Schüler zieht in der Klasse 7 nach Deutschland in wird direkt voll an einem Gymnasium integriert. Er hatte in seinem Mutterland Englisch und kann deshalb voll in Englisch integriert werden. Er hat jedoch kein Französisch oder Latein. Er nimmt an der Sprachenprüfung in Griechisch teil und weist damit die 2. FS nach (Prüfung C).

Oder: Ein Schüler kommt ohne Englisch nach Deutschland, kann aber in Französisch integriert werden. Er macht eine Sprachenprüfung in Griechisch und weist damit seine 1. FS nach (Prüfung B).

Der Passus 11 bezieht sich dann auf die Schüler b, welche am Unterricht 1. (mit Curriculum außerhalb des Fächerangebots) teilnehmen können, weil es ein entsprechendes Angebot mit Zustimmung gibt. Dieser Schüler geht also z.B. auf eine Realschule, besucht einen Unterricht nach Fach 1. in Griechisch als Ersatz WP 2. FS, macht eine Abschlussprüfung und kann dann an ein Gymnasium wechseln, welches griechisch als fortgeführte FS anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
JensSpeh
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von JensSpeh »

Der Nebel lichtet sich wirklich. Ich bin über das vollständig in "Sie dürfen auch nicht vollständig in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert" gestolpert, meine Fehlinterpretation, war, dass sich das auf alle FS bezieht.

Warum der HSU nicht anerkannt wird, liegt, wenn ich ihre Ausführungen nochmals durchgehe, wahrscheinlich am fehlenden Curriculum. Wenn es das gäbe, könnte evtl. der HSU mit einer entsprechenden Prüfung am Ende auch als Ersatz einer FS dienen. Aber das ist ein anderes Brett, was man bohren müsste...

@Kurosinski:
Beim HSU ist aber die Rede, dass eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgeglichen werden kann, da steht nichts davon, dass dies Englisch sein muss! Theoretisch müsste dies dann auch bei einer 2. FS als WP und oder 2./3. FS ab 8 (bald 9) möglich sein!?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Kurosinski
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Kurosinski »

@Kurosinski:
Beim HSU ist aber die Rede, dass eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgeglichen werden kann, da steht nichts davon, dass dies Englisch sein muss! Theoretisch müsste dies dann auch bei einer 2. FS als WP und oder 2./3. FS ab 8 (bald 9) möglich sein!?
Oh. Mein Fehler.
An der Hauptschule, an der ich bisher tätig war, gab es keine weiteren Fremdsprachen.
Es sollte schon für sie Fremdsprachen gelten.

Allerdings finden sich in BASS 13.61 noch besondere Ausführungen für "Englisch für Migranten" - dies betrifft jedoch nicht die oben angesprochenen Fälle.

Dass der HSU eine an der Schule unterrichtete Fremdsprache aber nicht ersetzen kann, liegt auch an seiner Gestaltung: geringerer Stundenumfang, häufig Unterricht an anderen Schulen und evtl auch die Lehrbefähigung (das weiß ich jedoch nicht).
Letztendlich ist der Unterricht ja auch dafür da, eine in der Familie gesprochene Sprache weiter zu erlernen - die Grundlagen sind immer vorhanden.
Im Gegensatz dazu sind die "echten" (curricularen) Fremdsprachen für die jeweiligen Schüler meistens vollkommen neu.
JensSpeh
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von JensSpeh »

Kurosinski hat geschrieben: Donnerstag 10. Juni 2021, 16:55
Dass der HSU eine an der Schule unterrichtete Fremdsprache aber nicht ersetzen kann, liegt auch an seiner Gestaltung: geringerer Stundenumfang, häufig Unterricht an anderen Schulen und evtl auch die Lehrbefähigung (das weiß ich jedoch nicht).
Letztendlich ist der Unterricht ja auch dafür da, eine in der Familie gesprochene Sprache weiter zu erlernen - die Grundlagen sind immer vorhanden.
Im Gegensatz dazu sind die "echten" (curricularen) Fremdsprachen für die jeweiligen Schüler meistens vollkommen neu.
Stimmt. Das ist tatsächlich nicht leicht zu vereinheitlichen...
Aber da wäre ja immer noch die Möglichkeit, eine entsprechende Abschlussprüfung zu planen und auch zu fordern, dass die Sprache z.B. während der gesamten Schullaufbahn an der Sek I-Schule belegt worden ist. Dann wäre sicherlich ein ziemlicher Stundenumfang gewährleistet und die prüfung könnte das dann entsprechend bescheinigen, dass das Niveau des Prüflings auch entsprechend ist.
Aber wie gesagt, das Brett muss anderswo gebohrt werden.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von RS-Lehrer »

Hallo...

ich habe das jetzt alles einmal mehr oder weniger intensiv gelesen, denn wir haben einen Spanier, der allerdings schon in Deutschland (Grundschule) eingeschult wurde. Er hat bei uns die Realschule besucht und durchgängig (auch schon in der Grundschule) Englisch gehabt. Er hat seit dem letzten Jahr HSU und wurde mit gut bzw. sehr gut bewertet. Zuletzt hat er auch eine Prüfung (Feststellungsprüfung?) mit sehr gut abgelegt. Seinen Wunsch, die Englischnote durch dieses "sehr gut" zu ersetzen, kann ja nicht entsprochen werden...
Aber zusätzlich zu der Bemerkung über HSU und die Prüfung (wo finde ich den Text dazu?) kann man ihm jetzt noch was genau bescheinigen - oder kann man eben nicht?

Vielen Dank!
Engelke
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Engelke »

Die Bezirksregierung Arnsberg hat hierzu eine sehr umfangreiche und detaillierte Broschüre heraus gegeben. Dort findet man eigentlich alles, was zu diesem Thema wichtig ist:

https://www.bra.nrw.de/system/files/med ... ion4_0.pdf
Viele Grüße
Torsten Engelke
Klapet
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Klapet »

Welches Fachkürzel ist in Schild zu verwenden bei:
a) Prüfung am Ende des Herkunfts-/Muttersprachlichen Unterrichts
b) Prüfung ohne vorherige Teilnahme am Herkunfts-/Muttersprachlichen Unterricht

z.B. für Griechisch: Beide Male GH oder in Fall 1 GM und in Fall 2 GH?
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