Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

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RSBielefeldTeuto
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Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von RSBielefeldTeuto »

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bereite gerade die Zeugnisse für den 10ten Jg vor. Wir haben einige SuS die eine Sprachfeststellungsprüfung erlangt haben. Diese Note ersetzt im Abschlusszeugnis da Fach Englisch. Wie gehen sie mit diesen Noten um? Lassen sie Englisch mit einem durchgestrichenen Feld im Zeugnis stehen und wo kommt dann die z.B. Note im Fach Italienisch hin. Die Floskel in den Zeugnisbemerkungen haben wir schon eingefügt.

Für einen kurzen Tipp wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

K.Schubert
Kurosinski
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Kurosinski »

Hallo Herr/Frau Schubert,

In der Regel haben diese Schüler (ich hoffe ich erinnere mich richtig) bisher keine Note in Englisch erhalten, da es sich um später zugewanderte Schülerinnen handelt.
Daher war das Fach Englisch dann bisher auch gestrichen (also keine Note auf den bisherigen Zeugnissen).
So sollte es dann auch auf dem aktuellen Zeugnis sein.

Für die Prüfung erstelle ich ein zusätzliches Fach im Bereich Fremdsprache (Griechisch, Italienisch oder eben das für den Schüler passende).
Hier wird die Note der Feststellungsprüfung dann eingetragen.

Im Feld Bemerkung wird der (aus der BASS kopierte) notwendige Text eingetragen: "die Note im... Gemäß Runderlass soundso").

Siehe BASS 13-61

So ist unser Vorgehen.

Ich hoffe, das hilft erstmal etwas weiter.

Lieben Gruß
Micha Kurosinski
GE Schwerte
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von GE Schwerte »

Bis auf den ersten Absatz sehe ich das ähnlich.

Wer aber am Englischunterricht teilgenommen hat, bekommt seine Note und
das GeR-Referenzniveau auch auf dem Abschlusszeugnis bescheinigt.

Wir haben auch Schüler mit guten Englischkenntnissen und einer Sprachprüfung in ihrer Muttersprache.
Die können mit der Sprachprüfung die Fremdsprachenverpflichtung der Oberstufe nachweisen.
Engelke
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Engelke »

Meiner Kenntnis nach dürfen Schüler an der Sprachfeststellungsprüfung nur teilnehmen, wenn Sie noch nicht in den "Sprachenkanon" der Schule integriert sind, das bedeutet natürlich, dass sie z.B. noch keine Englischnote in einem vorherigen Zeugnis erhalten haben. Daher kann dann aber auch kein GeR ausgegeben werden.
Viele Grüße
Torsten Engelke
GE Schwerte
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von GE Schwerte »

Wer nicht den HSU besucht hat, kann sich zur Sprachfeststellungsprüfung melden.

Die gibt es für HA, HA10, FOR,
"das Anspruchsniveau der Jahrgangsstufe 11 in einer fortgeführten Fremdsprache der gymnasialen Oberstufe" und
FHR.

Siehe:
https://www.schulministerium.nrw/themen ... worten-zur
Unterpunkt "Unter welchen Bedingungen ..."

Beispiel:
Wenn jetzt ein Spanier nach der 10 die Sprachfeststellungsprüfung in Spanisch absolviert,
muss er in der gym. Oberstufe doch nicht Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache wählen,
sondern kommt mit Englisch allein (im mathematisch-nw-schaftlichen Schwerpunkt) zum Abitur.

Die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache hat er damit genauso erfüllt wie Schüler,
die in der Schule von 6 bis 10 z.B. Französisch hatten.

Oder steht dem etwas entgegen?
Engelke
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Engelke »

Durch die Fragestellung im ersten Kommentar hatte ich die Ausgangsfrage in Richtung Englisch in der SEK I verstanden. Also z.B. eine geflüchtete Schülerin aus Syrien, Iran etc. kommt während der SEK I Zeit nach Deutschland.... Sie kann dann eine Sprachfeststellungsprüfung (z.B. in Arabisch, Farsi etc.) machen, wenn sie in Englisch nicht integriert ist und dort also noch keine Note bekommen hat. Das war ja auch das, was Herr Kurosinski geschrieben hatte....
Zuletzt geändert von Engelke am Mittwoch 9. Juni 2021, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
Torsten Engelke
JensSpeh
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von JensSpeh »

Ich denke, dies steht dem entgegen:
"Schülerinnen und Schüler, die am regulären Fremdsprachenunterricht teilgenommen haben, das dort Geforderte noch nachholen konnten und deren Leistungen benotet wurden, können keine Sprachfeststellungsprüfung ablegen."
Wenn solche Schüler also bei Ihnen Englisch belegt haben, können sie keine Feststellungsprüfung ablegen, und ergo kann diese Sprache auch nicht als zweite Fremdsprache gewertet werden.
Link hier:
https://www.schulministerium.nrw/themen ... worten-zur

Ich gebe aber zu, Klarheit in dieser Sache sieht anders aus.
Die Möglichkeiten, die sich auch durch den HSU ergeben, könnten statt auf verschiedene Stellen verteilt, mal genauer zusammengefasst werden.
Beim HSU verlinkt die BR dann auch auf eine Unterlage der BR Arnsberg, die es nicht mehr online gibt...

Ich finde das auch ungerecht. Da nehmen Schüler teilweise durchgängig von der 5 bis zur 10 am HSU teil, evtl. auch schon seit der Grundschule, und bekommen dann nur die Möglichkeit, eine mangelhafte Leistung in einer anderen Fremdsprache auszugleichen, wenn ihre Leistung mind. gut ist.
Super. Dann brauchen die Schüler sich also im Unterricht in der Schule gar nicht anstrengen. Tolle Motivation. Dann lieber die Schüler etwas anderes belegen lassen, dass mit größerem Interesse verfolgt wird.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Kurosinski
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von Kurosinski »

Guten Abend liebe Kollegen und Kolleginnen,

Mein Eindruck und meine Antwort bezog sich tatsächlich auf neu zugezogene Schülerinnen, die aufgrund ihrer Sprache Schwierigkeiten beim Erlernen zweier Fremdsprachen haben (also Deutsch und zusätzlich Englisch).

Hier kann Englisch ersetzt werden.

Es gibt tatsächlich in den tiefen der BASS auch die Möglichkeit, eine Sprachprüfung abzulegen und dadurch die zweite Fremdsprache zu erfüllen als Voraussetzung für das Abitur.

Hier wird jedoch die Note in Englisch nicht ersetzt, sondern ergänzt durch die Note in der Sprachprüfung.

Also muss ihn diesem Fall auch eine Benotung in Englisch erfolgen. Erfolgt sein.

Dieser Fall ist bei uns eigentlich bisher nicht vorgekommen.
Es betrifft tatsächlich eher den Spanier, der im Laufe der sek I am eine deutsche Schule wechselt und bisher bereits Englisch gelernt hat. Und einen höheren Schulabschluss erreichen möchte.

Der HSU alleine genügt (meiner Erinnerung nach) hierzu nicht.
JensSpeh
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von JensSpeh »

Wo in den Tiefen der Bass?
Denn eine letzte Auskunft von seiten einer Behörde (welche habe ich gerade nicht zur Hand), war, das geht nicht.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
D.Jakel
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Re: Sprachfeststellungsprüfung statt Englisch

Beitrag von D.Jakel »

Guten Morgen, wenn die Frage in Bezug auf die Anerkennung von Abschlüssen so speziell ist, würde ich mich an die Schulaufsicht wenden.
mfG, D.Jakel
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