Abschluss-Zeugnis nach Wdh. Jg. 10
Verfasst: Montag 3. Mai 2021, 15:15
Guten Tag,
ich hätte gern die Meinung der Praktiker zu folgendem Sachverhalt:
Ein Schüler hat im Sommer 2020 (mitten in der Pandemie) die Klasse 10 vollendet
und kurz vor den Sommerferien ein Abschlusszeugnis mit FOR erhalten.
Eine Woche später hat er sich entschlossen, die Klasse 10 zur Erlangung von FOR-QE zu wiederholen
(Anmerkung: Bei Wiederholung der 10 hätte er ja ein Zeugnis nach Anlage 40 und kein
*Abschluss*zeugnis nach Anl. 45 bekommen sollen).
Nun ist ein Jahr um und der Schüler hat sich deutlich verschlechtert.
Der erworbene Abschluss bleibt aber doch bestehen.
Was bekommt er im Sommer für ein Zeugnis?
- Erneut ein Abschlusszeugnis? Dann gibt es 2 Abschlusszeugnisse.
- Müssten wir nicht das Abschlusszeugnis aus 2020 einziehen, wenn es durch
das Abschlusszeugnis 2021 ersetzt wird?
- Wenn jetzt die Noten nur für HA ausreichen, sollen wir dann diese Noten
ausweisen und trotzdem FOR auf dem zweitem Zeugnis bescheinigen?
Bei verschlechterten Wiederholern der Oberstufe gibt es auf dem Abgangszeugnis der Oberstufe
den schönen Hinweis: "Die Leistungen, die der Zuerkennung der FHR zugrunde lagen, sind
in der Anlage 16a dokumentiert". Sowas gibt es für die Sek1 ja nicht.
Soll dann eine Bemerkung aufs neue Zeugnis, dass der Abschluss im 1. Durchgang
der Klasse 10 erreicht wurde?
Mit dieser Bemerkung, den schlechten Noten macht man ihm die Bewerbung auf eine
Lehrstelle auch nicht leichter.
Wie würden erfahrene Sek1-Leiter damit umgehen und wie formulieren?
ich hätte gern die Meinung der Praktiker zu folgendem Sachverhalt:
Ein Schüler hat im Sommer 2020 (mitten in der Pandemie) die Klasse 10 vollendet
und kurz vor den Sommerferien ein Abschlusszeugnis mit FOR erhalten.
Eine Woche später hat er sich entschlossen, die Klasse 10 zur Erlangung von FOR-QE zu wiederholen
(Anmerkung: Bei Wiederholung der 10 hätte er ja ein Zeugnis nach Anlage 40 und kein
*Abschluss*zeugnis nach Anl. 45 bekommen sollen).
Nun ist ein Jahr um und der Schüler hat sich deutlich verschlechtert.
Der erworbene Abschluss bleibt aber doch bestehen.
Was bekommt er im Sommer für ein Zeugnis?
- Erneut ein Abschlusszeugnis? Dann gibt es 2 Abschlusszeugnisse.
- Müssten wir nicht das Abschlusszeugnis aus 2020 einziehen, wenn es durch
das Abschlusszeugnis 2021 ersetzt wird?
- Wenn jetzt die Noten nur für HA ausreichen, sollen wir dann diese Noten
ausweisen und trotzdem FOR auf dem zweitem Zeugnis bescheinigen?
Bei verschlechterten Wiederholern der Oberstufe gibt es auf dem Abgangszeugnis der Oberstufe
den schönen Hinweis: "Die Leistungen, die der Zuerkennung der FHR zugrunde lagen, sind
in der Anlage 16a dokumentiert". Sowas gibt es für die Sek1 ja nicht.
Soll dann eine Bemerkung aufs neue Zeugnis, dass der Abschluss im 1. Durchgang
der Klasse 10 erreicht wurde?
Mit dieser Bemerkung, den schlechten Noten macht man ihm die Bewerbung auf eine
Lehrstelle auch nicht leichter.
Wie würden erfahrene Sek1-Leiter damit umgehen und wie formulieren?