Abschluss-Zeugnis nach Wdh. Jg. 10

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GE Schwerte
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Abschluss-Zeugnis nach Wdh. Jg. 10

Beitrag von GE Schwerte »

Guten Tag,

ich hätte gern die Meinung der Praktiker zu folgendem Sachverhalt:

Ein Schüler hat im Sommer 2020 (mitten in der Pandemie) die Klasse 10 vollendet
und kurz vor den Sommerferien ein Abschlusszeugnis mit FOR erhalten.
Eine Woche später hat er sich entschlossen, die Klasse 10 zur Erlangung von FOR-QE zu wiederholen

(Anmerkung: Bei Wiederholung der 10 hätte er ja ein Zeugnis nach Anlage 40 und kein
*Abschluss*zeugnis nach Anl. 45 bekommen sollen).

Nun ist ein Jahr um und der Schüler hat sich deutlich verschlechtert.
Der erworbene Abschluss bleibt aber doch bestehen.

Was bekommt er im Sommer für ein Zeugnis?
- Erneut ein Abschlusszeugnis? Dann gibt es 2 Abschlusszeugnisse.

- Müssten wir nicht das Abschlusszeugnis aus 2020 einziehen, wenn es durch
das Abschlusszeugnis 2021 ersetzt wird?

- Wenn jetzt die Noten nur für HA ausreichen, sollen wir dann diese Noten
ausweisen und trotzdem FOR auf dem zweitem Zeugnis bescheinigen?

Bei verschlechterten Wiederholern der Oberstufe gibt es auf dem Abgangszeugnis der Oberstufe
den schönen Hinweis: "Die Leistungen, die der Zuerkennung der FHR zugrunde lagen, sind
in der Anlage 16a dokumentiert". Sowas gibt es für die Sek1 ja nicht.

Soll dann eine Bemerkung aufs neue Zeugnis, dass der Abschluss im 1. Durchgang
der Klasse 10 erreicht wurde?
Mit dieser Bemerkung, den schlechten Noten macht man ihm die Bewerbung auf eine
Lehrstelle auch nicht leichter.

Wie würden erfahrene Sek1-Leiter damit umgehen und wie formulieren?
D.Jakel
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Re: Abschluss-Zeugnis nach Wdh. Jg. 10

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, vielleicht könnte man das analog zu den Übergängern von der Realschule in die Oberstufe interprtieren und ein Abgangszeugnis wählen. Der Abschluss wurde ja erworben, somit ist das alte Abschlusszeugnis weiterhin gültig und kann damit nicht eingezogen werden. Und : bei freiwilligen Rücktritten wird das Zeugnis sonst auch nicht eingezogen.
Das Abgangszeugnis dokumentiert für dieses Schuljahr die Noten und erhält eine Bemerkung, dass die FOR im Schuljahr xxxx erreicht wurde. Ob er das dann bei einer Bewerbung vorlegt, kann er ja dann vielleicht selbst entscheiden.
mfG, D.Jakel
Kurosinski
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Re: Abschluss-Zeugnis nach Wdh. Jg. 10

Beitrag von Kurosinski »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Einen ähnlichen Fall hatten wir am unserer auslaufenden Hauptschule auch - allerdings wurde die Quali tatsächlich erreicht.
Im zweiten Durchgang in Jahrgang 10 mit "freiwilliger Wiederholung auf Wunsch zur Erlangung einer Qualifikation" - ich meine, dass es so hieß.

Aber in diesem Fall sehe ich es so:
Das Abschlusszeugnis aus dem letzten Jahr bleibt gültig und in Händen des Schülers - schließlich hat er in seiner Vollzeitschulpflicht auch diesen Anschluss erreicht.
Es kann nicht eingezogen werden.
Warum?

Der Schüler erhält in diesem Jahr ein weiteres Zeugnis entsprechend seinen Leistungen.
Sie dieses ein MSA (ggf mit Quali) wird das vermerkt.
Ist es ein HSA nach 10, dann eben dieses Formular.
Sollte nur der Abgang erreicht werden, muss erst dann dieses bescheinigt werden.

Ich wüsste keinen Grund, warum in dem folgenden Zeugnis auf das ursprüngliche hingewiesen werden sollte.
Oder warum ein vorheriges Abschlusszeugnis eingezogen werden könnte.

For-q bedeutet ja in der Regel, dass ein Schulwechsel an eine Schule mit Sekundarstufe II stattfinden wird. Hier wird ja auch nach erreichen eines höheren Schulabschluss das ältere Zeugnis eingezogen oder per Bemerkung darauf hingewiesen, dass die Quali an der Hautschule xy erfolgte.

Was künftige Arbeitgeber aus eventuellen Lücken oder Längen im Lebenslauf machen, sollte aber nicht Gegenstand der Zeugnisse sein.

Denke ich.
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