Wann ZUV, wann AGGT?

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tobias.kemper
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Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von tobias.kemper »

Guten Tag,

nach welchen Kriterien werden Angebote für Förderunterricht, Chor, Theater, Cambridge-AG der Kursart ZUV oder AGGT zugeordnet? Die APO-SI § 3 verrät: "Arbeitsgemeinschaften als weitere Unterrichtsveranstaltungen können klassen- und jahrgangsübergreifend angeboten werden."

Ist das Kriterium "verpflichtend" (Förderunterricht, DAZ) = ZUV, "freiwillig" = AGGT? Oder gibt es weitere Kriterien?

Wo ist das definiert? Soweit ich Anleitungen zu SchILD finde, finde ich dazu nichts; aber bestimmt übersehe ich nur, wo das klar, eindeutig und verbindlich geregelt ist.

Besten Dank und viele Grüße

Tobias Kemper
JensSpeh
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von JensSpeh »

Hallo Herr Kemper,

als Gesamtschule sind wir natürlich da etwas anders unterwegs, aber vielleicht so:
Wir haben für die Schüler in den ein oder anderen Jahrgängen Arbeitsgemeinschaften, von denen die Schüler eine wählen müssen (in höheren nur, wenn keine Fremdsprache ab 8 gewählt wurde).
Diese Arbeitsgemeinschaften können dann auch von Kräften im Ganztag gegeben werden, da diese ja keinen Unterricht geben dürfen.

Stunden, in denen wir keine Ganztagskräfte als Verantwortliche einsetzen dürfen, definieren wir als ZUV. Hier sind solche Ganztagskräfte vielleicht als Begleiter mit drin.

Die Grenzen zwischen ZUV und AGGT sind aber sicherlich nicht so exakt scharf, insofern würde ich empfehlen, suchen sie sich eine für ihre Schule logische und/oder konsequente Unterscheidung.

Allerdings mag dies nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber vielleicht hilft das weiter.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Pfotenhauer
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

Solche Fragen würde ich an einen Dezernenten oder an IT.NRW stellen.
Vor allem, weil der Wunsch nach Klarheit und Eindeutigkeit geäußert wurde.
Das ist ja keine Sache, die durch Schild-NRW vorgegeben wird, sondern eine Vorgabe der Schulaufsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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tobias.kemper
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von tobias.kemper »

Lieber Herr Pfotenhauer,
zunächst denkt man natürlich, dass es irgendwo eine klare Definition gibt, die irgendwo nachlesbar ist - und dass eben SchILD bereits vorhandene Vorgaben der Schulaufsicht umsetzt.
Viele Grüße
Tobias Kemper
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Pfotenhauer
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

Das Schild-NRW erkennt ob ein Chor freiwillig ist oder verpflichtend, finde ich schwer umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von Raffenberg »

tobias.kemper hat geschrieben: Donnerstag 28. Januar 2021, 11:27 zunächst denkt man natürlich, dass es irgendwo eine klare Definition gibt, die irgendwo nachlesbar ist
Sowohl die APO-SI, APO-GOSt, als auch das Schulgesetz nehmen hier keine Stellung. Lediglich auf den Zeugnisvorlagen erkennt man die beiden Rubriken. Mit der Kursart wird im Kern gesteuert, wo der Eintrag auf dem Zeugnis landet. Ich glaube auch nicht, dass ein Dezernent hier konkret Aussagen treffen wird, welche allgemein gelten, da es nichts schriftliches dazu gibt. Er wird Ihnen bestimmt konkret helfen, wenn Sie unsicher bei der Zusortierung ihrer Kurse sind. Unter ZUV (also weiterer Unterricht) fällt sicherlich so etwas wie herkunftsprachlicher Unterricht, da hier der Unterrichtscharakter besteht. Bei den AGs handelt es sich ja vielmehr um Angebote, für die es keinen klassischen Lehrplan gibt. Freiwilligkeit spielt da eher keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von tobias.kemper »

Lieber Herr Speh,
danke für Ihre Antwort. Für uns wäre "verpflichtend" vs. "freiwillig" näherliegend. Aber wenn man einen Kurs neu anlegt, dann sagt SchILD bei ZUV: "zusätzliche Unterrichtsveranstaltung, z.B. Schulchor". Das liefe unserer Definition entgegen.
Dann frage ich mal Herrn Pfotenhauer folgend IT.NRW.
Viele Grüße
Tobias Kemper
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von tobias.kemper »

Raffenberg hat geschrieben: Donnerstag 28. Januar 2021, 11:43 Unter ZUV (also weiterer Unterricht) fällt sicherlich so etwas wie herkunftsprachlicher Unterricht, da hier der Unterrichtscharakter besteht.
Der Herkunftssprachliche Unterricht, der zentral an anderen Schulen erteilt wird, wird aber gar nicht als Kurs an unserer Schule angelegt; gemäß BASS werden die Angaben aus dem Zeugnis zum Herkunftssprachlichen Unterricht ja nur unter "Bemerkungen" dokumentiert. - Ich hätte jetzt eher an zusätzlichen Unterricht DAZ etc. gedacht.
Aber auf jeden Fall sehe ich, dass es nichts zentral verbindlich VOrgegebenes gibt.

Viele Grüße

Tobias Kemper
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von tobias.kemper »

Pfotenhauer hat geschrieben: Donnerstag 28. Januar 2021, 11:33Das Schild-NRW erkennt ob ein Chor freiwillig ist oder verpflichtend, finde ich schwer umzusetzen.
Das habe ich auch nicht erwartet oder gemeint. Ich habe nur erwähnt, dass in SchILD selbst bei ZUV "Schulchor" als Beispiel genannt ist - so dass der Chor dann unter zusätzlichem Unterricht auf dem Zeugnis erscheint, während anderes, das genauso freiwillig ist, unter AGs landet.

Tobias Kemper
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Re: Wann ZUV, wann AGGT?

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo Herr Kemper.

Das Beispiel Schulchor hat uns hier auch schon oft verwirrt. Ich habe sogar bei IT.NRW angeregt, das in der Bezeichnung zu streichen.
Den Katalog bekommen wir aber, wie gesagt von IT.NRW und blenden den einfach ein.
Das ist aber wahrscheinlich eine uralte historische Bezeichnung, bei der sich niemand so richtig Gedanken gemacht hat.
Historisch war es nämlich mal so, dass AGGT an "normalen" Schulen gar nicht erlaubt war, nur in Ganztagsschulen, von denen es sehr wenige Gymnasien gibt. Da die Kollegen aber gerne das Kürzel AG wollten, hatte ich vor ein paar Jahren darum gebeten, dass das Kürzel auch für "nicht Ganztagsschulen" erlaubt wird. Dem wurde damals nachgekommen, so dass harte Fehler in der UVD bei Verwendung von AGGT nicht mehr auftreten.
An den Schlüsselbezeichnungen wurde aber nichts verändert.

So viel zur Geschichte.....
Mit freundlichen Grüßen
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