Schwerstbehinderung

Alles, was zur Schulform Förderschule passt.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Antworten
A.Löser
Fachberater*in
Beiträge: 150
Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 19:56
Schulform: Sek I

Schwerstbehinderung

Beitrag von A.Löser »

Guten Tag !

Nach welchen Kriterien ist ein Kind in Schild schwerstbehindert ?
Wann wird das Häkchen gesetzt bei Individualdaten II ?
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
GE Schwerte
Beiträge: 1176
Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
Wohnort: Schwerte
Schulform: Gesamtschule

Re: Schwerstbehinderung

Beitrag von GE Schwerte »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie an einer Hauptschule einen Schwerstbehinderten haben.
I.d.R. ist das ein Schwerbehinderter.

Die Regeln für Schwerstbehinderung finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerstbehinderung

Wir hatten vor 2 Jahren mal den Haken für einen Schüler im Rollstuhl mit permanentem
Bedarf eines Helfers gesetzt und wurden ermahnt, dieser Fall sein "nur" schwerbehindert, nicht schwerstbehindert.
AG-MS
Beiträge: 3
Registriert: Montag 18. Februar 2019, 11:35
Schulform: Förderschule

Re: Schwerstbehinderung

Beitrag von AG-MS »

Hallo!

Schwerstbehinderung ≠ Schwerbehinderung!

Das ist leider noch eine alte Beweichnung in Schild.
Mit dem Begriff der Schwerbehinderung nach dem SGB hat das nichts zu tun. Ein vorhandener Schwerbehindertenausweis bzw. ein d.d. Versorgungsamt festgestellter GdB ist damit nicht gemeint.

Gemeint ist der "intensivpädagogische Unterstützungsbedarf" nach §15 AOSF. Bis vor einigen Jahren hieß das "schwerstbehindert".
Dabei handelt es sich allein um ein ressourcensteuerndes Datum, das sich auf die Schüler-Lehrer-Relation bezieht (-> Anlagen zur aktuellen Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz: https://bass.schul-welt.de/6218.htm ).
Um in Schild (und auch ASDPC) dort einen Haken setzen zu können muss ein d.d. Schulaufsicht festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegen (= AOSF) und in dem Bescheid muss der intensivpädagogische Unterstützungsbedarf ausdrücklich bescheinigt werden.

Vielleicht kann die Bezeichnung in Schild in einem der nächsten Updates angepasst werden?
Benutzeravatar
Pfotenhauer
Beiträge: 3081
Registriert: Dienstag 25. September 2018, 12:53
Wohnort: Wuppertal
Schulform: Realschule
Motto: Wer schnell hilft, hilft doppelt!
Kontaktdaten:

Re: Schwerstbehinderung

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

In der KLD in ASDPC32 (und dafür wird das benötigt) steht aber auch noch "Schwerstbehinderung"!

Wir können da aber mal nachfragen...
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135

E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
moosix
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 28. September 2019, 20:09
Schulform: markierten
Motto: markierten

Re: Schwerstbehinderung

Beitrag von moosix »

Das ist leider noch eine alte Beweichnung in Schild.
Mit dem Begriff der Schwerbehinderung nach dem SGB hat das nichts zu tun. Ein vorhandener Schwerbehindertenausweis bzw. ein d.d. Versorgungsamt festgestellter GdB ist damit nicht gemeint.
Gronewald
Beiträge: 13
Registriert: Donnerstag 23. Mai 2019, 09:22
Schulform: Förderschule

Re: Schwerstbehinderung

Beitrag von Gronewald »

Hallo Zusammen,
wir setzen das Häkchen, wenn der Antrag auf AO-SF §15 (Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung) anerkannt wurde.
Beste Grüße,
Dirk Flügel
Antworten

Zurück zu „Förderschulen“