So ist es. Nur leider ist mir das Zurückrudern bis dato unbekannt gewesen.ist schon absurd.
Vgl. auch die frühere Diskussion in diesem Forum.
Wie soll die Eignung denn aktuell dokumentiert werden (Amtsblatt Januar 2021, VV zu § 32 APO-BK Anlage E)?
So ist es. Nur leider ist mir das Zurückrudern bis dato unbekannt gewesen.ist schon absurd.
Hallo, Herr Pfotenauer!Die Änderungen sind eigentlich erst ab 2021/22 wirksam.