vielen Dank für die Antwort. Dann bekommen die "neuen" MPT-Kräfte neben den 28 Stunden Unterricht noch 13 Stunden nicht unterrichtliche Tätigkeiten

Beim Lesen dieses Satzes taucht die Frage nach den Aufbewahrungsfristen auf... Aber vermutlich gilt doch nach VO-DV I 20 Jahre für das elektronische Schülerstammblatt, oder?Hilfreich kann es also sein, z.B. mal Abgänger, Papierkorb usw. zu löschen.
Und dafür sind wir hier sehr dankbar!Pfotenhauer hat geschrieben: Dienstag 29. Januar 2019, 15:13 Das sind Zeugnisse von Kollegen für Kollegen.